Spekulationssteuer

Liebe/-r Experte/-in,
Ich möchte meine TG verkaufen.
Erworben mit meiner Wohnung vor 1 1/2 Jahren.
Wie hoch ist die Spekulationssteuer bei dem Wert der TG von 7500 Euro?

vielen Dank im Voraus!

mfg
Hartmut

Hallo Hardy,

da ich kein Anwalt oder Steuerexperte bin kann ich dir nur aus eigener erfaghrung berichten.

Ich hatte mir 2007 eine ETW gekauft inklusive einer Garage.

Die Wohnung habe ich auch selber bewohnt und bis zur Veräußerung nie vermietet gehabt.
Ich hatte dasselbe Problem in dem Sinne ob ich Spekulationssteuer zahlen muß.

Ich mußte es nicht zahlen…
Mittlerweile weiß ich das bei ETW keine Spekulationssteuer anfällt wenn man diese vom Erwerb bis zu Veräußerung ausschliesslich selber genutzt hat.
So hat es mir dann auch ein Steuerberate bestätigt.
Egal wie hoch der gewinn war.

An sich müßte des bei dir auch der Fall sein,bin mir aber nicht ganz sicher als was ne TG gewertet wird.

Hier noch der Link der mir speziell geholfen hat,Finanzamt und drei Steuerberater haben mir alle nicht helfen können nur der letzte den ich gefragt hatte wußte wirklich bescheid.

Hier ein Auszug aus dem link:

Einkommenssteuergesetz
II. Einkommen (§§ 2 - 24b)
8. Die einzelnen Einkunftsarten (§§ 13 - 24b)
g) Sonstige Einkünfte (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7) (§§ 22 - 23)
Gliederung
§ 23
Private Veräußerungsgeschäfte

(1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind

  1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume.!!!Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;!!!

DAS IST DER ENTSCHEIDENDE SATZ DER AUF MICH ZUTRAF.
Der link zu dem ganzen http://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

  1. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Nummer 2 Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
WÜrde mich freuen wenn du mir erzählen würdest wie es weitergeht.

gruß,mardik

Hallo mardik!
Danke für dein schnelles Antworten.

Ich kaufte eine EW mit TG. Letztere hab ich von Anfang an vermietet, also keine Eigennutzung. Dieses ist eigentlich nur aus persönlicher Absprache und monatl. Mietzahlung auf mein Konto zu ersehen.
Grundsteuer und Nebenkosten gehen zu meinen Lasten.

Was meist du?
Und wenn ich Spek-Steuer zahlen müßte - wie hoch?

Herzlichen Gruß

Hartmut und Doris

Hallo Hardy,

also wenn du die Garage privat vermietet hast ohne vertrag,so das dir niemand nachweisen kann das du sie nicht selbst genutzt hast und du es dann so angibst es wäre anders,dann wäre es steuer…
du weisch was ich mein,aber unterm strich kann das aber niemand.
Von daher dürfte des kein problem sein.

Und wie in der ersten mail schon geschrieben,bin ich mir jetzt nicht zu 100% sicher ob die garage auch wie die wohnung gewertet wird,aber zu 95%?!?!?!
selbst wenn du es wirklich versteuern müßtest, dann könntest du des folgendermaßen errechnen:

Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen aus dem entsprechendem Jahr der Veräußerung + das zu versteuernde Jahresbrutto deiner frau ( sofern sie einkommen hat,das weiß ich leider nicht),davon könnt ihr all eure freibeträge etc. abziehen,so wie du halt ne normale steuererklärung machst,zudem ganzen kram packst du dann noch die einkünfte aus dem veräußerungsgeschäft (garagenverkauf) und zählst mal alles zusammen.

ANschließend googlest du die Splittingtabelle für das entsprechende jahr heraus und schaust drauf wieviel lohnsteuer ihr für dieses jahr hättet zahlen müssen,kirchensteuer,etc…vergleicht den istwert mit dem sollwert und so in etwa könnte dann der betrag aussehen.

aber wie gesagt eigentlich kann ich mir nicht vorstellen das die garage anders gehandhabt wird wie etw oder grundstücke.

Ich hab mir auch voll den Stress gegeben,hab extra beim finanzamt angerufen und mich erkundigt aber jede aussage von denen war komplett ,ich hatte ca 20.000€ gewinn gemacht und mußte keine spekulationssteuer zahlen (1 1/2 jahre nach erwerb wieder verkauft),obwohl mir ELSTER eine nachzahlung ausgerechnet hatte,war wohl irgendwo ein programmfehler…
des programm von dem steuerberater zudem ich zur sicherheit nomal gegangen bin hat mir genau den selben betrag errechnet wie das ELSTER,als die angabe der veräußerung nicht angegeben habe und genau das hab ich auch rausbekommen.

ich hoffe das des einigermaßen verständlich war und nicht zu umständlich formuliert,ist au a bissle schwierig.
Und denk dran ich bin kein fachmann und kann dir auch nur als laie tipps geben…

bin mir aber ziemlich sicher das klappt