Spekulationssteuer bei geerbten Aktien, 2. Teil?

Hallo,

in einem früheren Forumsbeitrag konnte geklärt werden (danke nochmal), dass der Erwerb von Aktien im Wege der Erbfolge keine Anschaffung im Sinne des EStG darstellt und deshalb ein baldiger Verkauf keine Spekulationssteuer auslöst.

Ich habe jetzt aber gehört, dass ein Übertrag der Aktien auf ein anderes Depot vor dem Verkauf bereits als Anschaffung im Sinne des EStG gelte. Das würde heißen, dass bei einem Depotübertrag Spekulationssteuer anfällt. Kann das jemand bestätigen?

Gruß,
T.P.

Hi,

nein, da das keine Anschaffung darstellt.

Viele Grüße
C.

Wenn Hans Müller die Aktien kauft, ist es eine Anschaffung.
Wenn er sie nur ohne sonstige Änderung von Depot A auf Depot B überträgt (vielleicht, weil er Depots zusammenfassen will, oder er sich über Bank A geärgert hat), ist es keine Anschaffung.
Die Kosten der Übertragung (soweit nicht von Bank B erstattet) dürften übrigens zu den „Werbungskosten für Kapitalerträge“ gehören.
Gruß JK

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