Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf

Hallo zusammen.
Folgende Situation:

2005 wurde eine Wohnung gekauft.Vollfinanziert. Kaufpreis: 60000€
Dazu kamen die üblichen Nebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbssteuer…).
Weiter wurde die Wohnung modernisiert.
Insgesamt beliefen sich die Kosten auf 75000€.
Diese 75000€ wurden finanziert.
Anfangs wurde die Wohnung selbst bewohnt aber durch Familienzuwachs wurde die Wohnung zu klein. Wohnung vermietet und ein Haus gemietet.

Jetzt wird die Wohnung für 77000€ verkauft.
Bei den Banken sind noch 70000€ abzuzahlen…werden die verrechnet?
Kann man die Renovierungskosten von damals (gut 10000€)
gegenrechnen?
Es kann doch nicht sein das man (77000€ - 60000€)
17000€ versteuern muß?

Vielen Dank und liebe Grüße
Marco

Hallo,

hier sollte man sich ggf. fachlicher Hilfe bedienen.

Denn: auch GrErwSt, Notar usw. gehören zu den Anschaffungsk0sten , ggf. auch die Erhaltngsaufwendungen nach Anschaffung . - muss man genau ansehen.

Ferner muss auch die AfA der Vermietung wieder gegengerechnet werden…

Lia

Es kann doch nicht sein das man (77000€ - 60000€)
17000€ versteuern muß?

Wieso nicht?

Es kann doch nicht sein das man (77000€ - 60000€) 17000€ versteuern muß?

Warum nicht ? Allerdings liegt hier m. E. ein Rechenfehler vor. Erlös 77.000, Kosten 75.000, Gewinn: 2000.

Wenn also Steuerpflicht vorliegt, müssen 2000 € versteuert werden. Wenn die Wohnung 2 Jahre selbst genutzt wurde, fällt keine Spekulationssteuer an.

Es kann doch nicht sein das man (77000€ - 60000€)
17000€ versteuern muß?

Wieso nicht?

Na, weil die 60.000,-- definitiv zu niedrig sind - hier sollten nur Leute antworten,die davon auch etwas verstehen!

Lia

Hallo,

Jetzt wird die Wohnung für 77000€ verkauft.
Bei den Banken sind noch 70000€ abzuzahlen…werden die
verrechnet?
Kann man die Renovierungskosten von damals (gut 10000€)
gegenrechnen?
Es kann doch nicht sein das man (77000€ - 60000€)
17000€ versteuern muß?:

Hallo,

der Berechnungsweg ist folgendermaßen:

Verkaufserlös 77.000

abzgl. Veräußerungskosten (Notar, Annoncen, Vorfälligkjeitsentschädigungen)

abzgl. damalige Anschaffungskosten 60000

Anschaffungskosten erhöhen um Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer)

Anschaffungskosten erhöhen um größere Renovierungen soweit diese als Herstellungskosten gewürdigt werden können

der so ermittelte Gewinn wird dann noch erhöht um die Abschreibungsbeträge, die in Anspruch genommen wurden.

Gruß
Lawrence