Guten Tag!
Sagen wir es gibt folgende Situation.
Vor einem Jahr hat jemand eine Wohnung ersteigert.
Dazu gehört auch eine sehr große Gemeinschaftsfläche.
Nun möchte ein Miteigentümer diese Fläche übernehmen. Also den anderen 3 Miteigentümern abkaufen.
Es gibt eine Spekulationsfrist von 2 Jahren. Muss er in diesem Fall diese Einnahmen auch versteuern? Die Summe beläuft sich auf knapp € 20.000.-. Das ganze ist in Österreich.
Danke und schöne Grüße