Spekulationssteuer bei Verkauf Eigentumswohnung

Hallo, ich habe 2003 eine Eigentumswohung gekauft die ich fast 8 Jahre selber gewohnt habe, als Nachwuchs kam musste ich raus und hab mir etwas größeres gesucht. Die Wohnung habe ich dann an meine Schwester vermietet. Rechnung + - Null, also ohne Gewinn rein die Kosten weitergegeben. Nun ist ,meine Schwester ausgezogen und ich möchte diie Wohnung Verkaufen, aber noch vor 2013. Somit würde also bei Verkauf mit Gewinn Spekulationssteuer fällig. Wie errechnet sich diese, wovon hängt diese Steuer ab? Welche Kosten können zu dem Kaufpresi hinzugerechnet werden? Notar, Grundbuch usw. Da ich die Wohnung vor ablauf der Kreditzinsbindung verkaufe werden auch Vorzugszinsen der Bank fällig, senken diese dann die Kaufsumme? Was ist mit Arbeiten die für den Vewrkauf der Wohnung durchgeführt werden mussten, z.B. Malerarbeiten, Austausch der Fenster, usw. senken auch diese den Gewinn?

Bin für jede Antwort und Hilfe dankbar.

Hab im Internet schon soviel gelesen aber mich hat das alles mehr verwirrt, weil jeder etwas anderes erzählt!
Danke und Gruß euer Funnyalex

Hallo, ich weiß das nicht so genau. Da ich aber meine Wohnung auch verkaufen wollte, hatte man mir gesagt, dass ich beim verkauf innerhalb 10 Jahren Steuern zahlen muss. Allerdings sagte man mir etwas von Kapitalertragsteuer. Da solltest du dich bei einem Anwalt für Steuerrecht erkundigen. Mehr kann ichnicht sagen, sorry. Gruß Uli

Hallo Funnylax,

rechne einfach alle Kosten zusammen die Du 2003 beim Kauf deiner Wohnung gehabt hast, also auch Grunderwerbssteuer, Notar und Grundbuchkosten. Für den Verkauf vor 2013 ziehst du vom erzielten Verkaufspreis, die Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank und die Renovierungs- und Instandhaltungskosten ab(falls du diese Kosten noch nicht Steuerlich geltend gemacht hast), was dann übrigbleibt wäre dann dein Gewinn. Mieteinnahmen und Zinszahlungen während der Laufzeit sind nicht relevant, weil du diese ja schon während der Vermietungsdauer angegeben hattest. Sollte tatsächlich ein Gewinn rauskommen, so musst du diesen wie ein normales Einkommen zu deinem Einkommensteuersatz versteuern:

"So berechnen Sie die Spekulationsfrist richtig

Steigt der Wert Ihres Vermögens, ist dies normalerweise steuerfrei. Realisieren Sie die Wertsteigerung, kann es zur Steuerpflicht kommen.

Beispiel: Sie kaufen ein Haus für 500.000 € Nach 4 Jahren ist das Haus 800.000 € wert, weil sich durch eine verbesserte Infrastruktur Ihr Wohngebiet zu einer bevorzugten Wohnlage entwickelt hat.

Die Wertsteigerung von 300.000 DM ist solange nicht einkommensteuerpflichtig, solange Sie das Objekt nicht während der „Spekulationsfrist“ verkauft haben.

Steuerpflichtig sind private Veräußerungsgeschäfte nur, wenn Sie die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen.

Es gibt keine eigene „Spekulationssteuer“

In der Praxis wird teilweise von einer „Spekulationssteuer“ gesprochen. In Wirklichkeit handelt es sich keineswegs um eine eigenständige Steuerart. Tatsächlich unterliegen die privaten Veräußerungsgeschäfte der Einkommensteuer und gehören zu den „sonstigen Einkünften“.

Deshalb müssen Sie die Spekulationsgewinne im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Da die Gewinne von der Natur der Sache her kaum vorhersehbar sind, kommt es – wenn die Gewinne realisiert werden – zu entsprechenden Steuernachzahlungen, weil Steuervorauszahlungen auf Spekulationsgewinne regelmäßig fehlen.

Tragen Sie Ihre privaten Veräußerungsgeschäfte in der neuen „Anlage SO“ zur Einkommensteuer-Erklärung ein.

kaufen. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wann Sie den Kaufvertrag und den Verkaufsvertrag schließen. Die Besteuerung erfolgt in dem Jahr, in dem der Veräußerungsgewinn realisiert wird.

Steuerfrei ist ein privates Veräußerungsgeschäft.

Beispiel: Sie haben am 3.1.2001 ein Grundstück. gekauft. Die 10-Jahresfrist begann am 4.1.2001 und endete mit Ablauf des 3.1. 2011. Warten Sie aber lieber noch ein paar Tage länger mit dem Verkauf, damit Ihnen das Finanzamt keine Formfehler nachweist, so dass die beiden Geschäfte zum Schluss doch noch innerhalb der Frist gelegen haben. "

Sie haben alle für die Ermittlung des verbleibenden Spekulationsgewinnes/- oder auch evtl. Verlustes richtig aufgeführt. Die um solche Postionen bereinigte Differenzsumme zwischen Erwerbspreis und Veräußerungserlös entspricht dem steuerlichen Ergebnis.

Oh, da bin ich nicht der richtige Experte für. Ich kann bei Abrechnungen etc. helfen, aber da ist ein Steuerexperte sicher der bessere Ansprechpartner.

Hallo funnyalex,
bin leider dazu überfragt.
MfG

Hallo,

am Besten einen Steuerberater befragen, denn das scheint in Deinem Fall komplizierter zu sein. Ggf. kannst Du viel Geld sparen, wenn Du den Verkauf auf nach 2013 verschiebst und die Wohnung nochmal vermietest. Sicher ist, dass man auf den Verkaufpreis die Abschreibungen der letzten Jahre hinzuaddieren muss. Das wirkt sich gewinnerhöhend aus.

Tut mir leid, kann ich leider nicht beantworten. juliuszwo

Hallo,
das ist eine verdammt schwierige Frage …
vorweg eines: ich kann nur für Österreich antworten (D ist meist sehr ähnlich, aber es kann abweichen)
Für „durchgehend“ selbst bewohnte EW gelten nur 2 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Das durchgehend bzw. die Vermietung ist also das Problem, wie lange war sie vermietet? war die Vermietung offiziell durch Vertrag? (könnte die Wohnung vielleicht einige Zeit leer gestanden sein???)
Finanzierungskosten und Investitionen wirken selbsverständlich mindernd.
Vermutlich ist es hier besser, die 10-Jahresfrist abzuwarten,
aber diese ganze Angelenheit sollte mit einem Notar (der beim Verkauf ohnehin benötigt wird und somit nichts zusätzlich kosten sollte) oder Steuerberater mit allen Details besprochen werden, denn es ist vermutlich ein reines Rechenspiel, auf welche Weise man besser fährt, da die 10-Jahresfrist ja 2013 abläuft.
Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben und

liebe Grüße aus Wien

hallo,

guggstu hier:
http://www.gevestor.de/details/damit-ihr-verkaufserl…
und hier:
http://www.gevestor.de/details/spekulationssteuer-un…
oder hier:
http://www.spekulationssteuer.de/spekulationssteuer-…
der letztendliche „spekulationsgewinn“ wird immer nach dem persönlichen steuersatz im jahr des immo-verkaufs berechnet.

saludos, borito

hallo,

kurze ergänzung: vorfälligkeitsentschädigungen sind „privatsache“ und mit der kreditgebenden bank zu verhandeln. das hat mit einem ggfs. anfallenden „spekulationsgewinn“ nichts zu tun.

saludos, borito

Hallo ja die Wohung steht nun seit März 2012 leer, habe nun einen Interessenten de die whg zum 1.12.2012 kaufen will.
Ein Steuerberater hatte mal eine Rechnung gemacht wonach ich 4500€ Steuern beim Verkauf zahlen müßte. Wobei jetzt das nächste kommt, wenn dies Einkommen abhängig ist kann er dies ja nur aufgrund des letzten Steuerbescheides errechnet haben, nun bin ich noch seit Mai krnakgeschrieben und bezihe auch nur noch Krankengeld.
Dann müßte die Rechnung ja hinfällig sein da ich ein viel geringeres einkommen erzielen werde.

Oder?
Vielen Dank aber schon mal für die erste Antwort

hallo,
ich kann da im Moment leider nicht weiter helfen.
Gruß

Ja natürlich kommt der Ertrag (Verkaufserlös minus Anschaffung und Investitionen) zum heurigen Einkommen, könnte also niedriger ausfallen.
Mir fällt gerade noch etwas ein, ob dies hier zum Ansatz kommt, weiß ich leider auch nicht: bei Immobilien hat man normalerweise pro Jahr 2% Wertminderung, was den Gewinn erhöhen könnte, aber wie gesagt das weiß ich leider nicht.
Falls es sich nicht gerade um einen Notverkauf handelt kann ich nur nochmals empfehlen, dies aktuell mit genauen Zahlen durchrechnen zu lassen.

Liebe Grüße aus Wien und baldige Genesung

Habe heute im „GEWINN“ dazu einen Artikel unter dem Titel „Hauptwohnsitzbefreiung neu“ gelesen, es gibt seit April Neuerungen, von denen ich nicht wußte und somit ist meine Antwort vom 29.10. nicht richtig !?!?!
Melde Dich bei mir unter"[email protected]", dann schicke ich den Artikel.

LG.

…da kann ich leider nicht weiter helfen,
ich bin Experte für Unternehmens-Finanzierungen.

Beste Grüsse

Ihr Jo Vorstadt

AktivCoach und Strategie-Experte

Groß-Mönchhof 2
50129 Bergheim

www.aktivcoach.eu
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Skype: aktivcoach
Gründungsmitglied www.aktivcoach.erfolg.com
NEU: www.gratiskurs.aktivcoach.eu und www.aktiv-impuls.com

ich habe 2003 eine Eigentumswohung gekauft die ich fast

8 Jahre selber gewohnt habe, als Nachwuchs kam musste ich raus
und hab mir etwas größeres gesucht. Die Wohnung habe ich dann
an meine Schwester vermietet. Rechnung + - Null, also ohne
Gewinn rein die Kosten weitergegeben. Nun ist ,meine Schwester
ausgezogen und ich möchte diie Wohnung Verkaufen, aber noch
vor 2013. Somit würde also bei Verkauf mit Gewinn
Spekulationssteuer fällig. Wie errechnet sich diese, wovon
hängt diese Steuer ab? Welche Kosten können zu dem Kaufpresi
hinzugerechnet werden? Notar, Grundbuch usw. Da ich die
Wohnung vor ablauf der Kreditzinsbindung verkaufe werden auch
Vorzugszinsen der Bank fällig, senken diese dann die
Kaufsumme? Was ist mit Arbeiten die für den Vewrkauf der
Wohnung durchgeführt werden mussten, z.B. Malerarbeiten,
Austausch der Fenster, usw. senken auch diese den Gewinn?

Bin für jede Antwort und Hilfe dankbar.

Hab im Internet schon soviel gelesen aber mich hat das alles
mehr verwirrt, weil jeder etwas anderes erzählt!
Danke und Gruß euer Funnyalex