Hallo Funnylax,
rechne einfach alle Kosten zusammen die Du 2003 beim Kauf deiner Wohnung gehabt hast, also auch Grunderwerbssteuer, Notar und Grundbuchkosten. Für den Verkauf vor 2013 ziehst du vom erzielten Verkaufspreis, die Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank und die Renovierungs- und Instandhaltungskosten ab(falls du diese Kosten noch nicht Steuerlich geltend gemacht hast), was dann übrigbleibt wäre dann dein Gewinn. Mieteinnahmen und Zinszahlungen während der Laufzeit sind nicht relevant, weil du diese ja schon während der Vermietungsdauer angegeben hattest. Sollte tatsächlich ein Gewinn rauskommen, so musst du diesen wie ein normales Einkommen zu deinem Einkommensteuersatz versteuern:
"So berechnen Sie die Spekulationsfrist richtig
Steigt der Wert Ihres Vermögens, ist dies normalerweise steuerfrei. Realisieren Sie die Wertsteigerung, kann es zur Steuerpflicht kommen.
Beispiel: Sie kaufen ein Haus für 500.000 € Nach 4 Jahren ist das Haus 800.000 € wert, weil sich durch eine verbesserte Infrastruktur Ihr Wohngebiet zu einer bevorzugten Wohnlage entwickelt hat.
Die Wertsteigerung von 300.000 DM ist solange nicht einkommensteuerpflichtig, solange Sie das Objekt nicht während der „Spekulationsfrist“ verkauft haben.
Steuerpflichtig sind private Veräußerungsgeschäfte nur, wenn Sie die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen.
Es gibt keine eigene „Spekulationssteuer“
In der Praxis wird teilweise von einer „Spekulationssteuer“ gesprochen. In Wirklichkeit handelt es sich keineswegs um eine eigenständige Steuerart. Tatsächlich unterliegen die privaten Veräußerungsgeschäfte der Einkommensteuer und gehören zu den „sonstigen Einkünften“.
Deshalb müssen Sie die Spekulationsgewinne im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Da die Gewinne von der Natur der Sache her kaum vorhersehbar sind, kommt es – wenn die Gewinne realisiert werden – zu entsprechenden Steuernachzahlungen, weil Steuervorauszahlungen auf Spekulationsgewinne regelmäßig fehlen.
Tragen Sie Ihre privaten Veräußerungsgeschäfte in der neuen „Anlage SO“ zur Einkommensteuer-Erklärung ein.
kaufen. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wann Sie den Kaufvertrag und den Verkaufsvertrag schließen. Die Besteuerung erfolgt in dem Jahr, in dem der Veräußerungsgewinn realisiert wird.
Steuerfrei ist ein privates Veräußerungsgeschäft.
Beispiel: Sie haben am 3.1.2001 ein Grundstück. gekauft. Die 10-Jahresfrist begann am 4.1.2001 und endete mit Ablauf des 3.1. 2011. Warten Sie aber lieber noch ein paar Tage länger mit dem Verkauf, damit Ihnen das Finanzamt keine Formfehler nachweist, so dass die beiden Geschäfte zum Schluss doch noch innerhalb der Frist gelegen haben. "