Spekulationssteuer bei Wohnungsverkauf

Einen wunderschönen guten Tag an alle!
Ich habe im Jahre 2006 eine Wohnung gekauft und diese selbst bewohnt bis März 2016. Dann bin ich umgezogen und sie im gleichen Monat vermietet. Im Mai 2025 habe ich die Wohnung verkauft. Die Wohnung war die ganze Zeit seit März 2016 vermietet. Muß ich die Spekulationssteuer zahlen? Wie errechnet sich die Spekulationsfrist in dem Fall?

Hallo!

Lies mal hier (Info Sparkasse)
„…Außerdem fällt auch bei fremdgenutzten – zum Beispiel vermieteten – Häusern oder Wohnungen keine Spekulationssteuer an, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre vergangen sind. Das ist die sogenannte Spekulationsfrist.“

Seit Kauf sind doch mehr als 10 Jahre verstrichen,ganz egal ob du oder dein Mieter drin wohnte.

Also keine Steuer.

MfG
duck313

Nein.

Es gibt in Deutschland keine Spekulationssteuer.

Wenn Du Dich um das Thema ein kleines bisselchen sachlicher kümmern würdest, gelangtest Du recht flott zu § 22 Nr. 2 EStG und von dort zu § 23 Abs 1 Nr. 1 EStG, in dem recht klar und banal zu lesen ist, dass all das Gewölk in Deinem Vortrag keine Rolle spielt, sondern nur, ob der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung des Grundstücks mehr als zehn Jahre beträgt oder nicht.

Es liegt also kein Privates Veräußerungsgeschäft im Sinn von § 22 EStG vor.

Schöne Grüße

MM