Spekulationssteuer - ein Diskussionsthema

Guten Abend,

wir reden uns die Köpfe heiß und ich denke hier kann ich bestimmt eine klare Antworte erhalten :slight_smile:

angenommen jemand hat in 2020 eine Wohnung verkauft für die er in 2021 den Kaufpreis erhalten hat.

Die Wohnung war weniger als 10 Jahre im Eigentum und wurde nicht selbst bewohnt.

gekauft in 2012 für 56.000 € + 3.000 € Stellplatz

verkauft in 2020 für 68.000 € + 5.000 € Stellplatz

Muss man / wie müsste man das in einer Steuererklärung eintragen ?

Herzlichen Dank schon mal für Ihre Mühe und freundliche Grüße bea

Hallo Bea,

hier ist das ziemlich ausführlich erklärt:


und am Ende wird netterweise auf das hauseigene Programm hingewiesen. :smiley: Aber mit den dort angegebenen Stichworten solltest du auch bei Elster oder bei den Papierformularen fündig werden: Weitere Einkunftsarten/Veräußerungsgeschäfte/private Veräußerungen

Gruß
Christa

Servus,

in Deutschland gibt es keine Spekulationssteuer, und alles, was Du unter diesem Stichwort findest, ist dummes Zeug.

Es geht hier um Einkommensteuer auf einen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG.

Und wenn man das Kind beim richtigen Namen nennt, findet man es sehr leicht in der Anlage SO, Zeilen 31 und folgende. Die Angaben, die zu einem Grundstück gehören, sind in Zeilen 31 bis 40 abgefragt. Keine Diskussion wert, bloß einfach Feld für Feld das eintragen, was abgefragt ist.

Schöne Grüße

MM

3 Like