Spekulationssteuer Hausverkauf Renovierungskosten

Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage zu einem fiktiven Fall:

Vater A
Sohn B
Sohn C
Sohn D

Vater A gehört ein Haus, in dem Sohn B schon seit ca. 9 Jahre wohnt. Das Haus selbst hat einen damaligen Wert von ca. 150.000€ (Vererbt, 2001, also noch keine 10 Jahre)

Sohn B selbst habe ca. 200.000 € in das Haus gesteckt, zu einem für den Kauf des Hauses durch Vater A (Ablösung der anderen Erben) und zum anderen zur Renovierung die ca. 100.000 Euro verschlungen hat. Die Renovierung wurde in den ersten drei Jahren nach dem Kauf durchgeführt. Das Haus gehört weiterhin Vater A, der selbst 50.000 Euro für die Ablösungmit dazu gelegt hat. Nun möchte Sohn B das Haus kaufen, aber es gibt zwei Probleme:

  1. Wenn Vater A Sohn B das Haus verkauft, und er es Sohn B für 250.000 (Verkehrswert ca. 275000 bis 290000 €) verkauft (Vater A bekommt nur noch die 50.000 € da Sohn B ja schon 200.000 bezahlt hat) muss er mit Spekulationssteuer rechnen, da ja der Kaufpreis damals nur 150.000€ war oder kann Vater A die Renovierungskosten anrechnen? Vater A selbst hat wohl keine Abschreibungen steuerlich geltend gemacht!

  2. Ist das richtig, wenn Vater A Sohn B das Haus für 50.000 schenkt, Sohn B seine Brüder Sohn C und D in einem Erbenfall eine Ausgleichszahlung leisten muss, obwohl Sohn B die Summe (die 200.000 € hatte ja Sohn B ja trotzdem bezahlt)?

Wie gestaltet sich die Gewinnermittlung bei einem Hausverkauf. Können die Renovierungskosten (von ca. 100.000 (70%) innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf) auf die Hauskosten dazugerechnet werden und somit den Gewinn und damit die Spekulationssteuer mindern?

Vielen Dank für die Beantwortung dieses fiktiven Beispiels.

Gruß Ww

Nur in aller Kürze: das Erbe 2001 ist keine Anschaffung iS von § 23 EStG, wenn der damalige Erblasser das Haus mindestens seit 2000 besessen hat sind 2010 die 10 Jahre rum.

Hallo,
außerdem gilt es doch als selbstgenutzt, wenn nahe Verwandte in der Wohnung wohnen und da gibt es keine Spekulationsfrist - oder wurde das schon wieder geändert?

Cu Rene

Gilt das denn auch, wenn Sohn B dafür die Kredite bedient hat und dafür natürlich auch Zinsen bezahlt hat?
Ich habe gehört, das das Finanzamt die Zinsen als Miete ansehen kann und damit das Mietfreie Wohnen aufgehoben ist. (sind ja auch so im Grundbuch eingetragen, welches das Finanzamt einsehen kann.)

Demnach wäre es dann wichtig zu wissen, was als Hauswert angesetzt wird.
Der reine Erbwert oder der Erbwert + Renovierung.

Danke für die Unterstützung!

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