Sachverhalt:
Eltern haben dem Sohn und der Schwiegertochter den Ihnen gehörenden und durch Sie bis dahin bewohnten ½ Miteigentumsanteil an einem Grundbesitz übertragen (Schenkung). Die lastfreie Übertragung erfolgte ohne jegliche Verpflichtungen oder Entschädigungszahlung. Die Miteigentumsanteile am Grundbesitz waren seit über 40 Jahren im Besitz der Eltern. Die Eltern sind zwischenzeitlich umgezogen und die übertragenen Miteigentumsanteile wurden vermietet.
Wenn nunmehr die Miteigentumsanteile für eine Ausgleichszahlung an einen weiteren Miteigentümer (kein Familienmitglied) übertragen bzw. diese veräußert würden stellt sich die Frage, ob es sich bei dem Erlös um Einkünfte im Sinne des § 23 EStG handeln würde, oder ob die 10 jährige Sperrfrist bereits durch die Vorbesitzer erbracht wurde.