Spekulationssteuer nach einer Zwangsversteigerung

Hallo,

Ich möchte ein Haus im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwerben, dann in diesem Haus wohnen und nach weniger Zeit es verkaufen.

Werde ich Spekulationssteuer zahlen müssen? Wenn ich mich nicht tausche, werde ich kein Spekulationssteuer zahlen müssen. Aber auch wenn „wenige Zeit“ nur einige Monate, Woche oder sogar Tage entspricht? Muss ich einen Grund dem Finanzamt geben, warum ich so wenige Zeit in diesem Haus geblieben bin, um kein Spekualtionssteuer zu zahlen?

Ich gehe davon aus, dass ich sofort nach Erwerb des Haus umziehen kann. Aber vielleicht bevor dass ich tatsächlich offiziell umziehen kann, werden einige Tage, Woche oder Monate sich verlaufen. Spielt es hier eine Rolle in der Entscheidung mir Spekualtionssteuer anzusetzen?

Hallo,
die Frage gehört unter Beachtung von FAQ:1129 ins Steuerbrett.
Nur zwei Dinge - bevor man nicht ins Grundbuch eingetragen ist, ist ein Verkauf nahezu unmöglich und das Finanzamt kennt viele „Tricks“ schon und weiß das gesetz entsprechend auszulegen.

Cu Rene