Spekulationssteuer nach Kauf Grundstück o. Einzug

Wir werden unse Haus zum September 2013 verkaufen.

Das Grundstück kauften wir im Mai 2002,
Baubeginn September 2002,
Fertigstellung und Einzug Februar 2003.
Bis Juli 2009 selbst bewohnt,
August 2009 bis August 2012 befristet vermietet, da Plan wieder einzuziehen,
August 2012 bis Ende August 2013 und nun unbefristet vermietet - aber leide End Mai gekündigt.
Nun geplanter Verkauf zu September 2013

Nun ist die Frage: an was genau wird bei einem NEUBAU der Beginn des Sepekulationszeitraumes berechnet.
Grundstückkauf, Hausbaubeginn oder Fertigstellung.
Werden genaue Daten zugrunde gelegt oder ganze Steuerjahre?

Vielen Dank für die Hilfe!

Da ihr das Haus in den letzten 2 Jahren nicht selbst bewohnt habt, greift in diesem Fall eine Spekulationsfrist von 10 Jahren. Da die Fertigstellung und der Einzug 2/2003 war, seid ihr im September 2013 auf jeden Fall aus dem Spekulationszeitraum heraus. In dem Fall ist es unerheblich, wann der Beginn des Spekulationszeitraumes konkret ist, denn 2/2003 wäre ja der späteste Zeitpunkt für den Beginn der Berechnung und damit seid ihr in 9/2013 auf jeden Fall aus der Besteuerung des Zugewinns heraus. Wie lange ihr das Haus selbst bewohnt habt ist in diesem Fall ebenfalls unerheblich, da 10 Jahre sowieso der längst mögliche Zeitraum für das wirksam werden der Spekulationssteuer ist. Gerechnet wird nach den genauen Daten (Kaufvertrag etc.), nicht nach Steuerjahren. Das ganze gilt natürlich nur, wenn ihr als Privatpersonen verkauft. Wenn ihr dies gewerblich macht (also selbst Makler seid o.ä.), dann müsst ihr in jedem Fall den Gewinn versteuern.

Danke! Das hilft uns ungemein! Wir sind Privatpersonen und der Käufer auch! Vielen Dank!

Noch eine kurze weitere Frage:
Wissen Sie zufällig, ob es für uns als Käufer relevant ist einzelne enthaltene Teile (z.B. Küche, nachträglich eingebauter Kaminofen) beim Verkauf extra auszuweisen oder ist das auch für das Finanzamt oder sonst jemanden egal?
Ich hätte es gfühlsmäßig als Extraposten ausgewiesen, der Käufer wäre an einer Gesamtsumme wegen Finanzierung interessiert.

Da Sie keinen Gewinn versteuern müssen, gibt es für Sie eigentlich keinen Grund, die Erstellungskosten nach oben zu treiben, indem Sie Küche etc. noch gesondert auf die Baukosten aufschlagen. Deshalb spricht nichts dagegen, dem Wunsch des Käufers zu entsprechen.