Man weiß nicht genau, was man mit der Frage anfangen soll. Ich hab schon drei Entwürfe wieder verworfen. Also versuche ich es mal vorsichtig:
Für welchen Zweck sollen Schulden - also wohl Vwerbindlichkeiten - mit dem „Gewinn“ verrechnet werden? Im Titel steht ja „Spekulationssteuer“. Die gibt es nicht und ich interpretiere deshalb mal frei:
Annahme:
Du hast für den Kauf des Grundstücks im Wert von 10.000 ein Darlehen von 20.0000 aufgenommen und zwischen Kauf und Verkauf damit nichts gemacht. Das Grundstück wird jetzt für 20.000 verkauft. Mit dem Verkaufserlös wird das Darlehen getilgt. Zinsen gab es keine.
Rechtsfolge:
Der Veräußerungsgewinn von 10.000 wird der Einkommensteuer unterworfen.
Sonstiges I:
Welche Bank gibt ein 200%-Darlehen und wo sind die anderen 10.000 Euro geblieben?
Sonstiges II:
Nur der Logik wegen: Wer Darlehenstilgungen steuerlich abziehen will, müsste die Darlehensaufnahme ja vorher als Einkommen versteuert haben. Oder siehst du das anders?