Kann eine private Überweisung von jemandem, für eine Tierartztrechnung, angerechnet werden auf Hartz 4?
Liebe/-r Experte/-in,
ich kann mir schon vorstellen, dass es auf jeden Fall versucht wird.
Es hat schon Fälle gegeben, in denen das den Kindern zu Weihnachten geschenkte Geld auf den Regelsatz angerechnet wurde…
Auf der sicheren Seite wärd ihr, wenn das Geld direkt auf das Konto des Tierarztes überwiesen werden würde.
Hallo,
eine Anrechnung von „Einkommen“ (vgl. §§ 11, 13, 30 SGB II) trifft hier offensichtlich nicht zu.
Eventuell handelt es bei einer Spende (z.B. unmittelbare Geldwerte) um „Vermögen“ (vgl. § 12 Abs. 1 SGB II).
Bevor aber der Begriff „Spende“ verwendet wird, sollte dem Amt der Grund und Zweck des Geldzuflusses erklärt werden. Offensichtlich will eine andere Person die Tierarztrechnung begleichen. Dies könnte direkt erfolgen oder eben über den Hilfeempfänger (z.B. weil er/sie mit dem Tier beim Arzt war und die Sache erledigt).
Mit freundlichen Grüßen
Hallo, vielen Dank für die Antwort, doch das Problem ist, das die Rechnung vom ALG2 Empfänger schon bezahlt wurde, das Konto dadurch gnadenlos überzogen ist (Rechnung knapp 200€) und das möchte jemand sozusagen begleichen und Geld überweisen,und als was das zählt wie gesagt und ob es als was auch immer (Einkommen)? angerechnet werden kann. Das Amt wird einem das nicht sagen, da wird ja nur gelauert auf einen „Verstoß“.