Spende innerhalb der Familie steuerlich absetzbar?

Spende innerhalb der Familie steuerlich absetzbar?Wen die Verwandte im Ausland wonen???

Nein, nur Spenden an gemeinnützige Organisationen können steuerlich geltend gemacht werden.

Unterhalt an Verwandte im Ausland kann man geltend machen, wenn man diesen Personen gegenüber gesetzlich unterhaltspflichtig ist und sie sich aufgrund von Alter oder Krankheit nicht selbst versorgen können.

Unterstützung von Familienmitgliedern ist steuerlich keine Spende. Eine solche Unterstützung ist unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Das muss aber im Einzelfall untersucht und geklärt werden.

NEIN!!!

Hallo

Jede Spende an eine gemeinnützige Organisation, einen Verein, eine Partei etc. (also alle steuerbegünstigten Zwecke gemäß § 10b EStG) sind abzugsberechtigt. Hierbei ist es natürlich unabhängig davon, WO die Organistion ihren Sitz hat und WER der Verantwortliche dieser Organisation ist.
ALso wenn tatsächlich ein Familienmitglied eine steuerbegünstigte Organisation betreibt, so sind Spenden daran selbstverständlich absetzbar!

servus aleks, mit welcher begründung 8grund) möchtest du die spende angeben? wenn das funktionieren würde, dass ich bei einer 1000 euro spende (ob ins ausland oder im inland, das ist komplett egal!!) wieder 40% von Vater Staat zurück bekäme, dann würde hanz deutschland innerhalb der Familie spenden. sorry für diese negative Antwort…aber das funktioniert so nicht! Der Stat ist vielleicht blöd, aber wenn es an sein Geld geht gibt es x Ablehungsgründe… gruss bacco

Hallo Aleksandr, nur Zuwendungen an als gemeinnützige anerkannte Organisationen sind als Spende abzugsfähig.
Gruß Daniela

Hallo Aleksandr,

ja das geht. Es handelt sich um „Unterhaltsleistungen“. Diese sind bis 8.004 Euro im Jahr abzugsfähig. Der Betrag gilt innerhalb der EU. In anderen Ländern gibt es ja nach Land, in das das Geld überwiesen wird, unterschiedliche Höchstbeträge.

Voraussetzungen:

  1. der Empänger ist bedürftig und ist im 1. Grad verwandt, also Kinder, Enkelkinder oder Eltern, Großeltern

  2. das Geld muss regelmäßig fließen, mindestens vierteljährlich

  3. der Empänger muss ggf. nachweisen, dass er das Geld regelmäßig abhebt, es also auch braucht

  4. der Empfänger muss eine Bedürftigkeitsbescheinigung vorlegen (Formular)

Dann können Sie bis zu 8.004 Euro (innerhalb der EU) von der Steuer absetzen.

Gruß
Ralf

Hallo Aleksandr,
du meinst vermutlich Unterhaltszahlungen. Die sind grundsätzlich gem. § 33a EStG (Einkommensteuergesetz) als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Falls die Empfänger in einem anderen Land wohnen, gibt es entsprechende Tabellen, so dass die Ausgaben z. B. nur zu 2/3 zu berücksichtigen sind.
Die Voraussetzungen sind sehr streng und werden genau geprüft. Es gibt ganz bestimmte Vordrucke die teilweise auch von ausländischen Behörden ausgefüllt sein müssen, um nachzuweisen, dass der Empfänger unterhaltsbedürftig ist. Außerdem sind Barzahlungen nicht empfehlenswert, da sie schlecht nachzuweisen sind.

MfG Tagliatelle78

Natürlich nicht.
Die Unterstützung bedürftiger Angehöriger kann aber unter bestimmten Voraussetzung steuerlich
berücksichtigt werden.
Siehe §§ 33 und 33a EStG (Einkommensteuergesetz), zu finden unter
www.gesetze-im-internet.de/_33.html
und xxx/_33a.html