Spende kündigen

Hallo Leute,

seit ein paar Jahren spende ich einer Organisation in Österreich jährlich einen Betrag mittels eines Abbuchungsauftrages. Ich will das aber nicht mehr tun und die Spende kündigen. Darüber habe ich mit meiner Bank, österreichischer PSK, geredet. Sie meint, die Kündigung ist nur dann möglich, wenn der Empfänger das veranlasst. Weiters hat meine Bank gesagt, ich soll ein formloses Schreiben an diesen Verein senden. Ob, dieser Verein die Spende gekündigt hat, sehe ich erst im Februar (da erfolgt die Abbuchung jedes Jahr), weil die auf mein Schreiben noch keine Antwort gegeben haben.

Was meint ihr, soll ich bis Februar warten? Und überhaupt sollte es meiner Bank möglich sein die Spende jederzeit zu kündigen oder? Wie soll ich vorgehen bzw. was kann ich noch machen. Ich danke euch für eure Beiträge.

Hallo !

Sicherlich hast Du der Organisation eine Abbuchungserlaubnis erteilt,damit sie im Lastschriftverfahren jährlich die Summe abbuchen kann.
Damit hat die Bank in dem Sinne nichts zu tun.

Kündigen muß man dort beim Spendenempfänger und da gelten vielleicht auch Kündigungsfristen,das musst Du wissen aus den Unterlagen.

Deine Bank kann nur die Lastschrift widerrufen und rückbuchen,aber bis die Erlaubnis von Dir beim Empfänger widerrufen ist kann man erneut abbuchen.

MfG
duck313

Danke für die Antwort! Kann ich denn gar nichts tun?

Hallo, in D ist es so aus meiner Erfahrung, dass bei einer Kündigung
eines Lastschrifteinzugs der Empfänger nicht mehr Beträge einziehen
darf. Zieht er trotzdem ein, kann der Kontoinhaber Rückbuchung bei
seiner Bank verlangen. Wie es ist Ö gehandhabt wird, ist mir nicht
bekannt. Wichtig ist natürlich, dass die Kündigung nachweislich
angekommen ist. Gruß

Ja, das hat mir ein Bankmitarbeiter auch gesagt. Ich glaube, innerhalb von zwei Wochen ist eine Rückbuchung auch bei uns möglich. Ich habe das Kündigungsschreiben als ein Einschreiben mit Rückschein versendet. Ich hoffe, das reicht als Nachweis. Aber nach der Rückbuchung kann die Organisation den Betrag nicht nochmal einziehen oder?

hi

Ja, das hat mir ein Bankmitarbeiter auch gesagt. Ich glaube,
innerhalb von zwei Wochen ist eine Rückbuchung auch bei uns
möglich.

Die Frist ist nicht zwei, sondern 8 Wochen.

Aber nach der Rückbuchung kann die Organisation den Betrag
nicht nochmal einziehen oder?

kann sie (leider) schon. Ich würde auf jeden Fall die Kontoauszüge genau kontrollieren und eine eventuelle Abbuchung sofort durch die Bank rückbuchen lassen

Gruß
Edith

Und das ist schon das einzige, was ich tun kann oder? Das Konto auflösen würde wohl nichts bringen?

hi

Und das ist schon das einzige, was ich tun kann oder?

Nein, Du kannst auch noch hoffen, daß es sich um eine seriöse Organisation handelt und die nicht mehr abbuchen :wink:

Spaß beiseite: Wenn es sich um eine seriöse Organisation handelt, dann werden sie nach Erhalt Deiner Kündigung nichts mehr abbuchen und Du machst Dir umsonst Sorgen

Das Konto auflösen würde wohl nichts bringen?

Ich weiß ja nicht, wie intensiv Du Dein Konto nutzt. Aber grundsätzlich lohnt es sich wohl nicht, wegen einer eventuell möglichen Abbuchung, die man nicht mehr durchführen lasse will, ein Konto aufzulösen.
Außerdem sollte man seine Kontoauszüge ohnehin regelmäßig kontrollieren.

Gruß
Edith

Warten wir mal ab, wie es weiter geht. Ich danke euch allen, dass ihr euch für meine Frage Zeit genommen habt :smile: