Jemand hat von einer Stiftung 500 Euro zum Kauf von Möbeln erhalten. Also eine Spende. Muss dieser jemand das dem Amt melden und wird das mit Hartz 4 verrechnet. X dachte bis heute das wäre nicht anrechenbar
Liebe Grüsse
Jemand hat von einer Stiftung 500 Euro zum Kauf von Möbeln erhalten. Also eine Spende. Muss dieser jemand das dem Amt melden und wird das mit Hartz 4 verrechnet. X dachte bis heute das wäre nicht anrechenbar
Liebe Grüsse
Hallo,
wenn ich richtig Informiert bin gilt für Spenden jeglicher Art, egal von wem oder wofür…„meldepflicht“ und wird auf´s h4 als Einkommen angerechnet…
gruss
Hallo,
kann ich nichts zu sagen.
Würde mal fragen ob die Stiftung Rechnungen über die Möbel braucht. Dann könnte es vielleicht als Sachspende laufen, da es zweckgebunden ist. Oder hat er es bar bekommen? Dann (weiss) es keiner. Bei Überweisung aufs Konto sieht es schlecht aus.
Wenn es angerechnet wird müssen sie als Nebeneinkommen abrechnen. So bleibt wenigstens der Freibetrag erhalten, plus 20% von 400,-€
Gruß
Hallo, soviel ich weis muss man das beim Amt an geben aber ganz genau weis ich das auch nicht. Angeben deshalb weil es ja vorläufig ein Einkommen ist ob wohl man es wieder ausgibt.Leider ich hoffe das dir andere noch weiter helfen kann.
wenn das eine Spende ist dürfte es nicht angerechnet werden , aber bei der Arge weiss man nie.Meine Tochter hat mal für ihre Tochter eine Spende von familie in Nt bekommen und die haben gesagt das Geld darf nicht bei Hartz4 angerechnet werden. Hast du schon mal Gegoogelt ob du da was findest.
J E D E Einnahme - vor allem, wenn sie auch noch auf dem Konto gebucht wird, muss als Einnahme beim Amt angegeben werden. Und damit hat sich der Betreffende die A-Karte gezogen!Mein Vorschlag, wenn es noch machbar ist:
Mit der spendenden Stelle sprechen - wenn der Betreffende einen Scheck bekommen hat, diesen in BARgeld wandeln lassen.
Möbel kaufen - bar zahlen. Oder die Rechnung der Möbelauf die Spender-Adresse ausstellen lassen!
Schnell reagieren. Wenn nichts gemacht wird, kassiert das Amt 80%.
Viel Glück!
das muss dieser jemand nicht angeben. Diese Spende soll ja helfen, nicht schädigen.
Alles Gute.
Grundsätzlich ist jede Einnahme bei der ARGE anzugeben. Wurde das Geld nachweislich denn auch für Möbel verwendet?
steht im § 11 SGB II:
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1.
Einnahmen, soweit sie als
a)
zweckbestimmte Einnahmen,
b)
Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
2.
Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden.
Hallo,
also soweit ich weiß sind Geschenke (spenden) maximal in Höhe von 50€ pro Jahr nicht anrechenbar auf AlgII, alles darüber wird angerechnet!
Lt. Leitfaden für Alg2, S. 256, sinngemäß,…bis zum halben Regelsatz o. Anrechnung. Da jemand den Betrag schon erhielt, ist mit einer Meldepflichtigkeit zu rechnen, besonders wenn Belege existieren, anders könnte dies im Fall einer Erstausstattung sein, ist aber ein neues Thema.
Jemand hat von einer Stiftung 500 Euro zum Kauf von Möbeln
erhalten. Also eine Spende. Muss dieser jemand das dem Amt
melden und wird das mit Hartz 4 verrechnet. X dachte bis heute
das wäre nicht anrechenbarLiebe Grüsse
mit spenden und geschenken ist das etwas kompliziert.
grundsätzlich sind auch geschenke und spenden als einkommen anzurechnen.
eine ausnahme sind zweckgebundene geschenke oder spenden. hier kann die arge im rahmen ihres ermessens entscheiden.
wenn das geld auf das normale girokonto einegeht, wird es ohnehin von der arge bei der überprüfung der auszüge bemerkt. vielleicht gibt es da eine andere möglichkeit.
man könnte natürlich auch vorher unter angabe des sachverhalts klären, wie die arge entscheidet. sachverhalt offen lassen und fragen: „was wäre wenn“
bei den abwrackprämien zum beispiel habe die gerichte es als zweckgebundene leistung beurteilt, die argen haben aber dennoch angerchnet.
gern kannst du mich anrufen
0911 7903759
MfG
Andalus