hallo fachleute,
angenommen person X ist als grafiker selbständig.
er erstellt einige arbeiten für eine hilfsorganisation (verein).
leistungen an diesen verein können als spende steuerlich geltend gemacht werden.
es wird eine rechnung gestellt und als SACHSPENDE gekennzeichnet und angegeben.
der betrag wird natürlich NICHT an den unternehmer bezahlt da die arbeiten ja als spende angegeben sind.
die frage:
muss die anfallende umsatzsteuer auf der rechnung vom unternehmer tatsächlich ans finanzamt abgeführt werden obwohl das geld für die leistungen NICHT fliesst? also nicht bezahlt wird da die arbeiten es als sachspende an den verein geht?
kann das tatsächlich sein?
vielen dank
lestat