Hallo,
des öfteren habe ich im Internet Seiten gesehen, auf denen man per Buttondruck etwas spenden konnte. („Wenn Ihnen meine Seite gefällt, bitte…“ usw.). Muß der Spendenempfänger jeden Betrag, welchen er dadurch erhält versteuern ? Muß theoretisch auch ein Bettler (finde ich vergleichbar) seine Einkünfte versteuern ? Wenn ja, wie ? Handelt es sich grundsätzlich nicht eher um eine Schenkung als eine Spende ? Ein Gewerbe wird vermutlich in beiden Fällen nicht angemeldet sein und eine Dienstleistung erbringt der Internet-Bettler ja auch nicht…
Gruß,
Tommy
des öfteren habe ich im Internet Seiten gesehen, auf denen man
per Buttondruck etwas spenden konnte. („Wenn Ihnen meine Seite
gefällt, bitte…“ usw.). Muß der Spendenempfänger jeden
Betrag, welchen er dadurch erhält versteuern ?
ist meines Erachtens keine Spende. Spenden sind per Definition Zuwendungen für wissenschaftliche, kirchliche oder humanitäre Einrichtungen. Ich kann mich da irren, aber das sind normale Einnahmen aus Gewerbebetrieb.
Das entspricht wohl eher dem Prinzip der Shareware (wenn Sie das Programm einsetzen wollen, überweisen Sie bitte …)
Gruß
Marian
Das entspricht wohl eher dem Prinzip der Shareware (wenn Sie
das Programm einsetzen wollen, überweisen Sie bitte …)
Dachte ich auch zuerst, aber es wird ja keinerlei Gegenleistung (wie bei Shareware oder Donationware) erbracht. Also doch eine Schenkung ? Wie ist das zu versteuern ?
Dachte ich auch zuerst, aber es wird ja keinerlei
Gegenleistung (wie bei Shareware oder Donationware) erbracht.
Also doch eine Schenkung ? Wie ist das zu versteuern ?
im Extremfall kannst Du auch beim Finanzamt nachfragen. Die finden bestimmt das richtige Formular 
Gruß
Marian