Spenden bei Fördervereinen

Hallo, wir stehen kurz vor der Gründung eines Fördervereins. Müssen die eingenommenen Spenden zweckgebunden für einen Verein sein oder dürfte auch ein anderer „fremder“ Verein unterstützt werden?
Und wer kann mir bitte sagen, in welchen Gesetzbüchern/Kommentaren außerhalb des BGB ich mich schlau machen kann??
Ich freue und bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe,
Marie

Hallo,
Die Einnahmen eines Fördervereins könnt Ihr entsprechend Eurer Satzung verteilen. Dies kann ein Verein/ Einrichtung oder allgemein sein … z.B. zum Zecke der Kunst/ des Sportes/ der sozialen Einrichtung usw.
Die entsprechenden Parag. findet Ihr im Vereinsrecht. Ich pers. habe aber auch sehr gute Erfahrungen in einem pers. Gespräch mit dem Finanzamt gemacht. In der Regel gibt es nur eine Sachbearbeiterin für Vereinsangelegenheiten - ein „gepflegter Schnack“ schadet nie!!.

Viele Grüße aus Bonn
Frank
vom gut- nass förderverein e.V.

Muss zweckgebunden sein.

Hallo!
Meines Erachtens ist die Frage einfach zu beantworten.
Spender, die dem Förderverein Gelder zukommen lassen, möchten sicherlich wissen wie ihre Spende verwandt wird.
Dies sollte klar in der Satzung des Fördervereins festgelegt sein.
Wenn ich also mehr als einen Verein z.B. eine Sportart unterstützen möchte, so lege ich dies in der Satzung fest.
Viele Grüße
Stephan Tenhaken

Hallo Marie,

wenn der Zweck des zu fördernden Vereins dem in Eurer (!) Satzung entspricht, dann könnt Ihr das tun. Bei der Spende geht es immer um die Zweckbindung. Ihr könnt nur für Zwecke Zuwendungsbestätigungen ausgeben, die durch Eure Satzung gedeckt und das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind. Wollt ihr andere Zwecke fördern, ist vorher eine Satzungsänderung (Mitgliederversammlung) und Mitteilung auf Anerkennung an das Finanzamt nötig.

Solche Fragen stellt Ihr am Besten Eurem Steuerberater. Literatur zum Thema Vereinsbesteuerung gibt es einfach zu viele. Da kann man kaum was empfehlen. Einige Bundesländer geben auch „Vereinsführer“ heraus, die solche Fragen ganz gut beantworten. Meistens beim Finanzministerium. Die haben übrigens eine kostenlose Beratungspflicht (!)

Kleiner Tip noch: ich würde in Eurer Satzung nicht reinschreiben, das Ihr einen bestimmten Verein sondern nur bestimmte Zwecke fördern wollt, die auch bei denen in der Satzung stehen! Falls sich später mal was anderes ergibt seid Ihr flexibel.

Viele Grüße

Matthias Daberstiel
www.fundraisingtage.de

Müssen die eingenommenen Spenden zweckgebunden für einen
Verein sein oder dürfte auch ein anderer „fremder“ Verein
unterstützt werden?
Marie

Hallo das kann man nur aus der Satzung des Fördervereins ableiten
ich mache es wenn ich mir nicht klar bin ob ich das darf
Rückfrage beim Finanzamt
das erspart Dir Probleme
wichtig ist dass die Förderung mit Euer Satzung passt
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