Hallo,
meine Frage betrifft die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und das Vereinsrecht (glaube ich zumindest).
Es gibt ja gemeinnuetzige Organisationen, bei denen man sogenannte Patenschaften fuer Kinder in Afrika uebernehmen kann, fuer eine bestimmte regelmaessig zu entrichtende Menge Geld. Soviel ich weiss, koennen diese Spenden von der Steuer abgesetzt werden.
Wenn nun jemand Kinder in Deutschland unterstuetzen moechte, und zwar bestimmte Kinder unter bestimmten Voraussetzungen (keine persoenlichen Bekannten, darum geht es nicht), und es eine Organisation, die diese Ziele verfolgt, nicht gibt: Unter welchen Bedingungen waere diese Unterstuetzung steuerlich absetzbar ?
Gibt es Ein-Personen-e.V.? Oder gibt es eine andere Konstruktion, mit der das machbar waere ?
Danke fuer Eure Antworten.
Moin, Dendrite,
Voraussetzung für die Erlaubnis, Spendenquittungen auszustellen, ist die Gemeinnützigkeit des Vereins. Bei den Oberfinanzdirektionen der Länder gibt es Merkblätter zur Gemeinnützigkeit.
Gruß Ralf
Danke fuer die schnelle Antwort.
Ein e.V. soll ja mindestens sieben Mitglieder haben. Welche Moeglichkeiten gibt es denn fuer eine einzelne Person steuerliche Absetzbarkeit zu erreichen ?
Moin, Dendrite,
Welche Moeglichkeiten gibt es denn fuer eine einzelne
Person steuerliche Absetzbarkeit zu erreichen ?
keine. Der gemeinnützige Verein soll der Allgemeinheit zugute kommen, keineswegs seinen Mitgliedern.
Der Gesetzgeber sieht vor, Steuerzahler zu entlasten (Suchwort Außergewöhnliche Belastungen), die zur Unterstützung Angehöriger verpflichtet sind.
Gruß Ralf
Danke für die Antowrt.
Der gemeinnützige Verein soll der Allgemeinheit zugute
kommen, keineswegs seinen Mitgliedern.
In meiner vorangegangenen Frage war ja gerade nicht mehr die Rede von einem Verein. Es ging auch nicht darum, sich selbst etwas gutes zukommen zu lassen.
Es ging darum, ob eine einzelne Person, die mit Geld „etwas Gutes“ tut, und zwar weder für sich selbst, noch für Verwandte,Freunde oder persönliche Bekannte etc., auf irgendeinem Wege die steuerliche Absetzbarkeit erreichen kann.
Der Gesetzgeber sieht vor, Steuerzahler zu entlasten (Suchwort
Außergewöhnliche Belastungen), die zur Unterstützung
Angehöriger verpflichtet sind.
Es ging auch nicht um einen Fall, wo eine Verpflichtung zur Unterstützung vorliegt.
Danke für Eure Antworten.