Hallo,
Schulklasse möchte eine Klassenfahrt machen und benötigt 500
Euro für die Busfahrt. Dieses Geld soll von Firmen gesponsert
(spendiert?) werden.
Die Firmen brauchen selbstverständlich eine Quittung über das
Geld.
Frage 1:
Sind diese Geldzuwendungen für die Firmen Spenden?
Ganz allgemein sind nach den Einkommensteuerhinweisen Spenden freiwillige Leistungen, ohne dass dem Zuwendenden eine konkrete Gegenleistung gewährt wird.
Für die Steuerbegünstigung von Spenden greift § 10b EStG. Allerdings nur für die dort genannten Sachverhalte.
(http://bundesrecht.juris.de/estg/__10b.html)
In diesem Zusammenhanf sind auch die §§ 48, 49 EStDV zu beachten.
(http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__48.html sowie
http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__49.html)
Sponsoring scheidet hier aus, da mit diesem regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
Demnach liegen hier auch keine Betriebsausgaben für das Unternehmen vor.
Folglich greift hier dann auch wieder unter den o.g. Voraussetzungen der § 10b EStG.
Über § 52 (2) Nr. 1 AO (http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__52.html) sind also die Spenden an die Schule im Rahmen der Regelungen des § 10b (1) EStG abziehbar.
Frage 2:
Darf nur die Schule diese Belege ausstellen? (Das Geld muss
dann auf die Stadtkasse überwiesen werden und wird der Klasse
dann ausgezahlt … ziemlich kompliziert).
Hier ist § 50 EStDV einschlägig.
(http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__50.html)
Demnach sind zwei Zuwendungsnachweise möglich.
Frage 3:
Muss es denn überhaupt über die Schule laufen? Die Schulklasse
und Eltern organisieren alles in Eigeninitiative.
Siehe Antwort zu Frage 2
VG
Sebastian