Spenden ohne Beleg

Hallo Experten,

ich habe die Frage schon letztes Jahr gestellt und unterschiedliche Antworten bekommen.
Ich versuche es nochmal und bitte diesmal um Antworten mit Quellenangabe.

Kann ich Spenden ohne Beleg für Mildtätige/Gemeinnützige Einrichtungen ohne Beleg absetzten?
Als Beispiel nehme ich gerne den Klingelbeutel, den unsere Kirchengemeinde für einen guten Zweck rumreicht.

Danke und Gruß,
Joe

Hi,

ich kann Dir (ohne Quellenangabe) zwei Informationen geben :

  • bei mir hats funktioniert : Ich habe einen sogenannten Eigenbeleg über die Spenden geschrieben (waren allerdings nur 50 Euro) und das wurde anerkannt.
  • es gibt einen Erlass bei den Finanzämtern, kleine Beträge, die im Rahmen erscheinen, auch ohne Prüfung anzuerkennen. Allerdings habe ich gehört, dass einige Finanzämter da Stichproben machen. Zum Beispiel soll es so sein, dass beim Finanzamt X an einem Freitag alles geprüft wird und an den anderen Tagen die kleinen Beträge nicht.

Gruss Hans-Jürgen
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hi,

die regel ist § 10b EStG: spendenbescheinigung!

ausnahme ist § 50 EStDV: manchmal genügt ein zahlungsnachweis

a) im katastrophenfall, innerhalb des zeitraums auf ein konto einer jur. person des öff. rechts ODER

b) wenn der betrag unter 100 EUR beträgt

zwingend für die ausnahmeanerkennung: ein zahlungsnachweis. ein eigenbeleg oder eine versicherung, dass du 10 EUR in den klingelbeutel getan hast, wird nicht reichen. anerkennungen von solchen beträgen entbehren m.E. jeder rechtsgrundlage…

also: bevor du grosse beträge in den beutel tust, machs kleiner und überweise den grossteil.

mfg vom

showbee