Hi,
in NRW (und Berlin, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt) sind grundsätzlich keine behördlichen Genehmigungen mehr für das Spendensammeln erforderlich. In anderen Bundeslängern benötigt man eine Genehmigung des Ordnungsamtes.
Auch verplompte Dosen sind rechtlich nicht notwendig. Es stellt sich natürlich die Frage, in welcher Form Du sammeln willst und welche Möglichkeiten es gibt, dem Spender die Spende seitens des Empfängers quittieren zu lassen. Besteht die Möglichkeit, eine Spendenquittung auszuhändigen? Dies sind Fragen, die Du klären musst.
Du kannst das Geld über das eigene Konto weiterleiten. Wie das allerdings mit den Bestimmungen für Geldüberweisungen nach Rumänien ausschaut, weiß ich nicht.
Erlaube mir eine persönliche Anmerkung: Überprüfe bitte ganz genau, wem Du das Geld überweist! Gerade im Auslandstierschutz ist die Kontrolle der Spenden sehr wichtig. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie viel Geld gar nicht bei den Tieren landet und schätze ganz persönlich, dass ca. 75 % der Spenden nicht bei den Tieren ankommen - es sei denn, es besteht eine direkte Kontrolle durch eine entsprechende seriöse Dachorganisation oder einen Vertreter des Vertrauens vor Ort.
Liebe Grüße
Norbert