Spenden wurden nie eingesetzt - wie vorgehen?

Hypothetischer Fall:

Eine Schule veranstaltet 2014 einen Spendenlauf, unter dem Motto, Spenden für die bedürftige Gruppe X im Dorf zu sammeln. Es war eine schulische, keine kirchliche Veranstaltung.
Es kamen für diesen Zweck 32.000,-€ zusammen. Bis 2018 wurden lediglich 3000,-€ in der Sache verwendet, das restliche Geld noch nicht. Seit 2014 ist die bedürftige Gruppe X auf nur noch 2 Personen im Ort geschrumpft.
Das Geld liegt inzwischen nicht bei der Schule, sondern auf dem Konto eines Bistums, angeblich weil die Schule keine Spendenquittungen ausstellen darf.
Die Schulleitung gibt die Verantwortung für die Verwendung des Geldes an eine Elterngruppe ab. Die lässt sich regelmäßig von ehrenamtlichen Gruppen Bedarfe vorsprechen, aber hält nichts für förderwürdig. Der Schulleiter vermutet persönliche Animositäten zwischen Elterngruppe und anderen ehrenamtlichen Gruppen.

Fragen:

  1. Darf das Geld bei einem Bistum liegen, wenn die Spender gespendet haben, im Glauben, es der Schule zu geben?
  2. Wer hat die Verantwortung für die Spendenverwendung?
  3. Dürfen die Empfänger 4 Jahre mit der Verwendung warten?
  4. Welche Wege gibt es, die Verwendung der Spenden einzufordern?

Ich bin für jeden Tipp dankbar, auch für Links, wo man sich über restliche Fragen zu Spenden informieren kann.

Die Frage ist, wer Eigentümer des gespendeten Geldes ist. Das Bistum? Die Gruppe der Eltern, die wohl eine GbR darstellen? Die Schule bzw. ihr Träger?. Der Eigentümer entscheidet über die Mittelverwendung. Eventuell sind die Regelungen zur Gemeinnützigkeit nach der AO einzuhalten, vielleicht aber auch nicht.

Wenn eine Gruppe gutmeinender Laien mit Hausfrauenlogik ein Projekt strukturiert, gibt es ganz oft so ein Kuddelmuddel. Solange die Beträge überschaubar sind, interessiert das auch niemand, wenn aber 30.000 € im Raum stehen, kann es natürlich Probleme geben, steuerlicher, haushaltsrechtlicher, strafrechtlicher Art.

Wer ist Träger der Schule, wer hat die Spenden von Beginn bis Ende der Spendenaktion entgegen genommen und wo wurde das Geld, bevor es in den Besitz des Bistums ging, gelagert.

Spendenquittungen darf man nur ausstellen wenn, per Antrag, die Gemeinnützigkeit der Spendenaktion von der Stadt, Gemeinde etc. bestätigt wurde. Wurde das von Euch gemacht? Wenn nicht, war das schonmal kein Argument das Geld dem Bistum zu überantworten. Und das wird die 30.000€ ohne Hilfe eines FA für Wirtschaftsrecht und u.U. Klageerhebung nicht wieder an Euch raus rücken.
Da habt ihr, wie Rotalge schon schrieb, trotz guten Willens, fast nur Kuddelmuddel erzeugt. ramses90

Bin nicht involviert, hab nur von dem Fall gehört und frage mich, was man tun kann.
Ein FA wird evtl. nicht viel machen können weil keinem nachweislich ein finanzieller Schaden entstanden ist und das Geld ja noch nicht nachweisbar zweckentfremdet wurde.
Stichwort ‚Zweckverfehlungslehre‘ (https://www.juraforum.de/lexikon/zweckverfehlungslehre)

Ich denke, man müsste mal die Spender darauf aufmerksam machen, dass ihre Spenden ungenutzt rumliegen. Der öffentliche Druck bewirkt evtl. mehr…

Das wäre ein Weg und dann auch darauf hinweisen

und der Elterngruppe die Vergabe wieder entziehen.
Und die, für die die Spenden gedacht waren darauf hinweisen, dass ungenutzte Gelder für sie beim Bistum liegen.

Ist die Spendensumme denn an den Wohnort gebunden? ramses90

Es wurde wahrscheinlich nicht schriftlich festgehalten woran oder an welchen Umkreis das Geld gebunden ist, im Grunde denke ich, sind die Spenden daher gar nicht zweckgebunden.
Wieso die „Entscheidergruppe“ das Geld nicht anderweitig sinnvoll einsetzt ist ein großes Fragezeichen.
Der Schulleiter will, vermutet man, kurz vor seiner Rente keinen Krach und lässt es daher ruhig angehen, daher wird vermutlich nicht durchgegriffen bei der Elterngruppe oder die Kirche mal angesprochen.

Nächste Frage: zweckgebunden gesammeltes Geld muss innerhalb eines Jahres aus- oder zurückgegeben werden. Die Frist scheint mir hier nicht wirklich eingehalten worden zu sein.

Vielleicht sollte man die Organisatoren mal darauf ansprechen, dass sie sich da einiger Vergehen und Ordnungswidrigkeiten schuldig gemacht haben.

Was du ansprichst, das ist das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung aus dem Gemeinnützigkeitsteil der AO. Das ist im Prinzip richtig, aber nicht auf jede einzelne Einnahme anzuwenden. In diesem Fall ist ohnehin unklar, ob ein gemeinnütziger Träger involviert ist.

Woher weißt du das? Und „an Euch“ scheint ja hier ohnehin nicht das Thema zu sein, da der Fragesteller nicht involviert ist.

ME liegt hier das Hauptproblem darin, dass gar nicht so genau klar ist, wem das Geld jetzt zusteht, und wer über die Mittelverwendung damit dann auch entscheiden darf. Es ist nicht so selten, dass „irgendwelche Leute“ Geld für x-beliebige Zwecke sammeln und dafür natürlich auch Spendenquittungen ausstellen wollen, und ihnen dann auffällt, dass sie das ja gar nicht können. Und dann sucht man sich jemand, der das kann, und sich mit dem grundsätzlichen Ziel der Veranstaltung identifizieren kann, und das dann über sich laufen lässt, und seine Kompetenz diesbezüglich zur Verfügung stellt. Das machen nicht nur Kirchen so, sondern auch sonstige Wohlfahrtsverbände und Vereine.

Nun kann man von denen aber natürlich nicht erwarten, dass die dann dahinter her laufen, dass diejenigen, die die Geschichte mal angestoßen haben, nun auch in die Pötte kommen, und eine passende Verwendung benennen, nachdem die ursprünglich geplanten Verwendung sich erledigt hat. Dann bleibt das Geld halt auf dem Konto liegen. Schade drum, aber der Kirche kann man da mE keinen Vorwurf machen.

Machen kann man da mE im Moment nur Folgendes: Man nutze die Medien, um die Herrschaften öffentlich ansprechen zu lassen, die hoffentlich tatsächlich noch entscheidungsbefugt aber nicht in der Lage sind, einen anständigen Zweck zu benennen, und schaffe somit öffentlichen Druck, um die Entscheidungsfindung zu befördern. Und nachdem die Kirche ursprünglich bereit war, für Sache X die Geschichte abzuwickeln, wird man auch bzgl. Sache Y natürlich die Kirche insoweit einbinden müssen, als dass man wieder eine Sache wählt, mit der auch die Kirche kein Problem hat. Aber das sollte wohl kaum ein Problem sein. Die Bandbreite dessen, was Kirchen bereit sind zu unterstützen ist so riesig, dass man da sicherlich eine für alle Beteiligten passende Alternative finden wird.

Es werden also nach so langer Zeit noch Spendenquittungen ausgestellt? - Dann weiß man also, von wem das Geld kommt?
Kann es dann nicht zurückgegeben werden, wenn da nichts Zweckmäßiges mit passiert?

Aber den Spendern wurde doch vorher irgendwie deutlich gemacht, wofür sie spenden sollen

. - Ich weiß nicht, wie das rechtlich ist, aber moralisch gesehen finde ich schon, dass man dann an den vorher bekannt gegebenen Zweck gebunden ist.

Gibt es denn vergleichbare bedürftige Gruppen X eventuell noch außerhalb des Dorfes? Kann man das Geld nicht für die und für die beiden im Dorf verbliebenen X verwenden?

Danke für eure Idee.
ich werde empfehlen, dass den Spendern möglichst zeitnah klar gemacht wird, dass derzeit noch nichts mit den Spenden passiert ist. Dann schauen wir mal - es ist ihr Geld, entweder sie gehen auf die Barrikaden oder belassen es, wie es ist.