Hallo,
ich habe mal gehört, dass jemand bei ebay eine Spendenaktion gestartet hat. Es ging um einen Hund, der dringend operiert werden musste, aber den Besitzern fehlte das nötige Kleingeld! Am Ende sind knapp €200 zusammengekommen, die der Familie sehr weitergeholfen haben.
Ist so etwas überhaupt erlaubt?? Ist der „Käufer“ dann zur Zahlung verpflichtet (Abschl.eines Kaufvertrages), oder nicht- denn er bekommt ja so gesehen nichts für sein Geld, außer der Gewissheit, etwas für eine notleidende Famile getan zu haben…
LG Robin
Hallo,
soweit mir bekannt, muss man etwas Materielles verkaufen. Das kann natürlich auch so etwas wie eine „Patenschaftsurkunde“ sein, welche der edle Spender dann bekommt. Ebay-seitig steht dem glaube ich nichts entgegen, ich habe das schon mal für einen befreundeten Tierschutzverein gemacht, als eine sehr teuere OP für einen Hund anstand, der angefahren worden war.
Ist man kein eingetragener, gemeinnütziger Verein, kann man natürlich keine Spendenquittung ausstellen. Außerdem kann man vermutlich rechtlich belangt werden, wenn sich herausstellt, dass man das Geld nicht für den beschriebenen Zweck verwendet oder die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.
Gruß,
Myriam
Moin,
es gibt Firmen, die sich da professionell mit beschäftigen. Die hier zum Beispiel:
http://www.goodsellers.de/dienstleistungen.php?id=1&…
Die haben für meinen Arbeitgeber eine alte Gebäudeausrüstung versteigert und der Erlös ging dann an eine soziale Einrichtung.
Gruß
heavyfuel