Spendenaufrufe und Benefizveranstaltungen zur Finanzierung von Beerdigungskosten

Angenommen, eine Privatperson erleidet in zeitlich sehr kurz aufeinander folgenden Abständen mehrere schwere Schicksalsschläge (es sterben z.B. mehrere Familienangehörige und/oder nahe stehenden Personen). Die betreffende Person muss oder will die Beerdigungskosten und alles, was damit zusammen hängt, übernehmen, hat allerdings nicht die finanziellen Mittel dazu…

Ist es in Deutschland rechtlich erlaubt, für einen solchen Zweck öffentlich Spenden zu sammeln, indem man z.B. einen Spendenaufruf unter Angabe eines Spendenkontos in Facebook und mehreren überregionalen Zeitungen veröffentlicht? Was ist hierbei konkret alles zu beachten?

Ist es außerdem rechtlich erlaubt, ebenfalls für den oben beschriebenen Zweck mehrere öffentliche Benefizveranstaltungen durchzuführen oder von Dritten durchführen zu lassen, auf denen Spenden gesammelt werden und der gesamte Erlös dem Hinterbleibenen zugute kommt? Was ist hierbei konkret alles zu beachten?

Wie sieht es mit der steuerrechtlichen Seite aus?

Zur steuerlichen Seite darf Dir nur ein Steuerberater Auskunft geben. Wenn es nur für Dich ist, wie Du es beschreibst, ist es auf jeden Fall keine Spende. Erlaubt ist alles. Du darfst bitten, nur in einigen Bundesländern brauchst Du eine Sammlungserlaubnis (Rheinland-Pfalz zum Beispiel), die in Deinem Fall schwierig zu erlangen ist, denn Du hast kein gemeinnütziges Anliegen. 

In Deinem Fall würde ich die Trauergäste einfach bitten, eine Spende zu entrichten, damit die Kosten  gedeckt werden können.Das Begräbnis würde ich dann aber auch schlicht halten. Du kannst aber keine Spendenbescheinigung oder ähnlich ausstellen und mußt das Geld dann als Einkommen versteuern. Das muß Dir aber der Steuerberater sagen.

Alles Gute.

M.Daberstiel

Du kannst aber keine Spendenbescheinigung oder ähnlich
ausstellen

ja.

und mußt das Geld dann als Einkommen versteuern.

nein, solange es unter 20k sind.