Spendenbescheinigung im Kleingewerbe absetzbar?

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgender Situation:

Ein Mann hat ein Nebengewerbe, u.a. Webdesign. Er erstellt für ein Kinderhilfswerk unentgeltlich eine Homepage. Normalerweise würde er dafür 750 Euro verlangen. Kann er eine entsprechende Spendenbescheinigung des Kinderhilfswerk steuerlich geltend machen?

Danke für Eure Antworten.

Viele Grüße
Marc

Spendenbescheinigung für unentgeltliche Leistung?
Servus,

Spendenbescheinigungen dürfen nur für Geld- und Sachzuwendungen ausgestellt werden, nicht für unentgeltlich erbrachte Leistungen.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Die Leistung wird erbracht, aber nicht in Rechnung gestellt. Dadurch werden die Einkünfte um den entsprechenden Betrag niedriger und auch das zu versteuernde Einkommen. Problem bei diesem Vorgehen ist, daß die auf diese Leistung (ggf. anteilig) entfallenden Kosten keine Betriebsausgaben sind.

  2. Die Leistung wird erbracht, in Rechnung gestellt und bezahlt. Dann wird der Rechnungsbetrag wieder an die gemeinnützige Körperschaft überwiesen, und diese stellt eine Spendenquittung aus. Auf diese Weise bleibt der volle Betriebsausgabenabzug erhalten, und der Sonderausgabenabzug für die Spende wirkt sich genauso aus, als wäre die Leistung von vornherein unentgeltlich erbracht worden.

Da auf die beschriebene Leistung so gut wie Null Ausgaben entfallen werden, und ferner in der Praxis kaum jemand auf die Idee kommen würde, die Ausgaben anteilig zu kürzen, halte ich 1) für den näher liegenden, weil einfacheren Weg; 2) ist aber sauberer und ästhetisch glatter.

Schöne Grüße

MM