Hallo!
Angenommen, ich will mit Freunden zusammen 2008 eine große Party veranstalten, die sehr viel Geld verschlingen wird, können wir dafür eine Art Spendenkonto anlegen, auf welches jeder, der die Idee gutheißt, einen beliebigen Obulus überweisen kann? Wie ist die rechtliche Lage?
Wir würden von vorn herein angeben, welchen Betrag wir benötigen, und falls er nich zusammenkäme, das Geld an Unicef o.ä. weiterleiten.
Grüße,
Matthias
Hallo,
Party veranstalten, die sehr viel Geld verschlingen wird,
können wir dafür eine Art Spendenkonto anlegen, auf welches
jeder, der die Idee gutheißt, einen beliebigen Obulus
überweisen kann? Wie ist die rechtliche Lage?
klassischer Fall von „das kann nur Knatsch geben“. Um dem aus dem Weg zu gehen, könnte sich u.U. eine Schenkung unter Auflagen gem. § 525 BGB anbieten. Der „Spender“ sollte einen Wisch bekommen und unterzeichnen, der in etwa den Inhalt haben könnte/sollte:
„Hiermit schenke ich Herrn Dingsenskirchen einen Betrag von x, unter der Auflage, daß mit diesem Geld im Jahre des Herrn 2008 die geilste Party des Jahrtausends veranstaltet wird. Für den Fall, daß die verfügbaren Mittel zum geplanten Zeitpunkt der Party nicht ausreichen, verzichte ich auf Vollziehung dieser Auflage und erkläre mich schon jetzt damit einverstanden, den Schenkungsbetrag einer wohltätigen, als gemeinnützig anerkannten Organisation zukommen zu lassen.“
Ohne Gewähr und mit Gruß,
Christian
Hallo!
Angenommen, ich will mit Freunden zusammen 2008 eine große
Party veranstalten, die sehr viel Geld verschlingen wird,
können wir dafür eine Art Spendenkonto anlegen, auf welches
jeder, der die Idee gutheißt, einen beliebigen Obulus
überweisen kann? Wie ist die rechtliche Lage?
Wir würden von vorn herein angeben, welchen Betrag wir
benötigen, und falls er nich zusammenkäme, das Geld an Unicef
o.ä. weiterleiten.
Ich schliese mich Christian an, würde aber einen Verein gründen, dessen einziger Zweck darin besteht die Party zu organisieren.
Der wäre dann rechtsfähig, was einiges an Problemen beseitigen sollte.
Eine passende Vereinssatzung sollte allerdings ein Notar (sollte billiger als ein Rechtsanwalt sein) erstellen.
Cu Rene
ich habe mal irgendwo was gelesen - gehoert, dass man als privat ohne gemeinnuetzigen Zweck keine organisierten Spenden empfangen darf - oder irre ich mich?
Gruss Tata