Hallo, liebe Experten!
Wie wäre es bei folgendem hypothetischem Fall: Eine Person hat Geld gespendet, erhält die Spendenquittung aber erst, nachdem sie die Steuererklärung schon abgeschickt hat. Ist es dieser Person möglich, die Quittung problemlos im nächsten Jahr geltend zu machen?
Danke für alle hilfreichen Tipps,
Martin
Servus,
nein, die Spende ist Sonderausgabe in dem Jahr, in dem sie geleistet wurde.
Bevor die Veranlagung für das betreffende Jahr erfolgt ist, kann man die Spende ohne weiteres Aufheben nacherklären.
Wenn ein Bescheid vorliegt, gibt es die Möglichkeit der schlichten Änderung (mögen die Sachbearbeiter lieber, wegen weniger Unmus) und die des Einspruchs (ist sicherer, weil er formal die Veranlagung „offen hält“). Fristen beachten!
Schöne Grüße
Dä Blumepeder