A spendet 5.000 EUR an die gemeinnützige B.
Das Geld wird nachweislich am 27.12.2007 von seinem Konto
abgebucht. Daher will er die Spende in seiner Steuererklärung
für 2007 geltend machen, schließlich wurde dadurch ja
sein Einkommen in 2007 gemindert.
Allerdings wird das Geld erst am 02.01.2008 bei der B auf
das Konto gebucht.
B ist daher der Meinung, sie könne keine Spendenquittung für 2007 ausstellen.
Sie habe das Geld ja erst 2008 erhalten, und ansonsten bestehe die Gefahr,
dass sie für 2007 insgesamt höhere Spendenquittungen ausstellt als
sie im Rechenschaftsbericht überhaupt ausweist.
B. Das soll A aber nicht daran hindern, die Quittung beim Finanzamt mit einer entsprechenden Bemerkung einzureichen. Für das Finanzamt zählt, wann As Konto belastet worden ist.
Das Geld wird nachweislich am 27.12.2007 von seinem Konto
abgebucht.
Allerdings wird das Geld erst am 02.01.2008 bei der B auf
das Konto gebucht.
Wirklich? Frag mal bei den Bankexperten nach, ob das wirklich sein kann (darf). Sofern A nichts anderes angegeben hat (und es keine Probleme mit der Überweisung gab), hätte das Geld am letzten Bankarbeitstag des Jahres (28.12.2007) noch beim Empfänger eintreffen sollen. Ob das nur üblich oder wirklich eine Vorschrift ist, weiß ich aber nicht. Bei mir war eine Überweisung vom 28. morgens bereits am 28. nachmittags auf einem anderen Konto gutgeschrieben, was zwischen diesen Banken sonst regelmäßig einen Bankarbeitstag dauert. So war das bei mir bisher immer mit Überweisungen zum Jahresende.