Spendenquittung

Hat ein eingetragener Verein „e.V.“ automatisch das Recht Spendenquittungen auszustellen, oder bedarf einer anerkannten Gemeinnützigkeit.

Spendenquittung nur bei anerkannter Gemeinnützigkeit
Steuerlich wirksame Spendenquittungen (korrekt:„Zuwenduzngsbescheinigungen“) darf nur ausstellen, wer vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist.