Hallo,
angenommen, in einer Dienststelle wird mit dem Einverständnis des Dienststellenleiters geplant, unter den Mitarbeitern eine privat initiierte Spendensammlung durchzuführen, deren Erlös einem Kinderheim zugute kommen soll. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssten in einem solchen Falle berücksichtigt werden?
Viele Grüße
Mike
Hi Mike
Meines Wissens nach keine. Man sollte nur darauf achten, dass beim Öffnen der - nennen wir es mal Büchse - mind. 2 weitere Personen (am Besten der Dienststellenleiter) anwesend sind, die als Augenzeugen fungieren und am Besten dann auch bei der Übergabe mit dabei sind.
Damit es am Ende nicht heißt „Wohin sind die Spendengelder verschwunden?“
Schönen Abend noch… PN
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