der Sparerfreibetrag wurde ja jetzt auf 750 Euro gesenkt. Mit Werbungskosten-Pauschbetrag ergeben sich 801 Euro.
Welche Grenze darf man nun nicht überschreiten (750/801)? Kann mir bitte jemand gaaanz einfach erklären (für dummies), was es mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag auf sich hat?
der Sparerfreibetrag wurde ja jetzt auf 750 Euro gesenkt. Mit
Werbungskosten-Pauschbetrag ergeben sich 801 Euro.
Welche Grenze darf man nun nicht überschreiten (750/801)? Kann
mir bitte jemand gaaanz einfach erklären (für dummies), was es
mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag auf sich hat?
Pauschbetrag halt, wird ohne Nachweis als Werbungskostenbtrag vom Finanzamt anerkannt.
801 Euro ist der Betrag den du meinst, bis zum dem Kapitalerträge steuerfrei sind.(Freibetrag nicht Freigrenze !!!)
für Ledige.
Ansonsten wäre ein Blick in einem Freistellungsgauftrag sehr hilfreich !!!
Pauschbetrag halt, wird ohne Nachweis als Werbungskostenbtrag
vom Finanzamt anerkannt.
Muss man dafür eine Einkommenssteuererklärung machen bzw. dies
darin vermerken?
das nicht, aber um deinen Fall genau zu beurteilen müsste man etwas mehr Infos haben.
Hast du Freistellungsaufträge gestellt ?
Sind die Beträge ausreichend für deine Kapitalerträge ?
Wenn ja, zahlst du keine Steuern, dh. du musst auch keine Anlage KAP ausfüllen.
Pauschbetrag halt, wird ohne Nachweis als Werbungskostenbtrag
vom Finanzamt anerkannt.
Muss man dafür eine Einkommenssteuererklärung machen bzw. dies
darin vermerken?
Dafür gibt es in den Formularen ein Feld, in dem du angibst, daß deine Zinseinkünfte unter den Freibeträgen liegen.
Falls dir trotzdem Zinsabschlagsteuer abgezogen wurde, weil du deine Freistellungsaufträge ungünstig verteilt hast, bekommst du die möglicherweise über die Anlage KAP zurück.
Falls du höhere Werbungskosten hast, kannst du diese natürlich auch geltend manchen.
Jetzt wird es aber ein Fall für einen Fachmann, da man das nicht ohne Einsicht in die Unterlagen beurteilen kann.
Ja. Nur bin ich mir unsicher, ob ich Freistellungsaufträge bis
750 oder 801 Euro vergeben kann.
801 Euro. Die Logik ist folgende:
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens gibt es eine gute Handvoll Einkunftsarten, darunter auch die Einkünfte aus KAPitalvermögen. Zur Berechnung Summe der Einkünfte aus Kapitalvermögen werden zunächst die Einkünfte aufaddiert und der Freibetrag von 750 Euro abgezogen. Zusätzlich kann man noch die angefallenen Werbungskosten (also die Kosten, die zum Erwerb der Einkünfte notwendig waren) geltend machen (z.B. Depotgebühren usw.).
Nun kann man diese Werbungskosten selbst zusammenrechnen und geltend machen oder aber man gibt sich mit dem Werbungskostenpauschalbetrag von € 51 zufrieden, der automatisch von den Einkünften abgezogen wird, sofern man nicht selber die tatsächlich angefallenen Werbungskosten in Abzug bringt und belegt.
Du könntest also bei Deiner Steuererkärung mindestens und auf jeden Fall beides in Abzug bringen: Den Freibetrag von € 750 und den Werbungskostenpauschbetrag von € 51. Diese € 801 kannst Du daher schon im Vorfeld als Freistellungsauftrag verteilen.
Weist Du bei der Steuererklärung höhere Werbungskosten als € 51 nach, kannst Du diese natürlich auch geltend machen.
Du könntest also bei Deiner Steuererkärung mindestens und
auf jeden Fall beides in Abzug bringen: Den Freibetrag von
€ 750 und den Werbungskostenpauschbetrag von € 51. Diese € 801
kannst Du daher schon im Vorfeld als Freistellungsauftrag
verteilen.
Wenn ich keine Steuererklärung mache, kann ich aber trotzdem 801 Euro vergeben oder?
Wenn ich keine Steuererklärung mache, kann ich aber trotzdem
801 Euro vergeben oder?
ergänzend zur Antwort von Uwe: Die Sache mit dem Freibetrag dient der Vereinfachung, damit nicht jeder die von der Bank abgeführten Steuern über eine Einkommensteuererklärung zurückholen muß. Dies gilt natürlich sowohl für Menschen, die sowieso eine Steuererklärung abgeben müssen als auch für jene, die sonst extra für die Zinsgeschichten eine machen müßten.
Ich habe einen Freibetrag von 801 €, für den ich einen Freistellungsauftrag erteilen kann. D. h. die Bank berechnet keine Zinsen bis zu diesen Betrag.
Andererseits lese ich etwas von einem Zinsfreibetrag von 750 € für Kleinanleger. Dieser Betrag bleibt steuerfrei. Ist das zusätzlich oder bereits im Freistellungsauftrag enthalten?
Weiter lese ich, daß ich Kapitalerträge mehr als 1421 Euro der übersteigende Betrag zu versteuern ist. Ich dachte, der Freistellungsbetrag geht über max. 801 €.
Ich verstehe nur Bahnhof! Könnt ihr mir das bitte erklären?
Ich habe einen Freibetrag von 801 €, für den ich einen
Freistellungsauftrag erteilen kann. D. h. die Bank berechnet
keine Zinsen bis zu diesen Betrag.
Genau.
Andererseits lese ich etwas von einem Zinsfreibetrag von 750 €
für Kleinanleger. Dieser Betrag bleibt steuerfrei. Ist das
zusätzlich oder bereits im Freistellungsauftrag enthalten?
Das ist die Basis für den Freistellungsauftrag. Von den Einkünften aus Kapitalerträgen wird der Freibetrag abgezogen (750 Euro) sowie der Werbunsgkostenpauschbetrag (51 Euro). Da das für jeden gilt, der alleine veranlagt wird, hat man sich aus Gründen der Vereinfachung entschieden, daß dieser Betrag von 801 Euro schon vor der Versteuerung angesetzt werden kann --> Freistellungsaufrag.
Weiter lese ich, daß ich Kapitalerträge mehr als 1421 Euro der
übersteigende Betrag zu versteuern ist. Ich dachte, der
Freistellungsbetrag geht über max. 801 €.
1421 Euro galten für die Steuerjahre 2004, 2005 und 2006.
Ich zahle schon genug Steuern und Abgaben, daß es kracht und pfeift! Die Zinssteuer ist eigentlich eine doppelte Besteuerung, wenn ich mein restliches Gehalt anlege. (Für eine größere Anschaffungen, für Rücklagen oder mein Alter.)
Das ist der Grund, warum ich mich so aufrege!
Grüße Sylvia
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