spermüll eigentumsrechte

mein exvermieter hat meine garage ohne meine zustimmung vor meinen auszug leergemacht,unter andern war da ein mopetanhänger da bei den sich ein nachbar weggeholt hat ohne mein wissen.hab das lezte woch erfahren und war heute da gewessen um in wiederzubekommen.wie ist die rechtsgrundlage,wer kann da helfen.

Hallo Jannosch, konnte die Anfrage vom 26.06.2010 19:34 erst jetzt lesen, da mein wer-weiss-was-account gesperrt war.
Sicherlich hat sich die Sache inzwischen erledigt?
Ich bin kein! Rechtsexperte. Aus dem Bauchgefühl heraus würde ich sagen: JEIN …

  1. schreibst Du vom „Exvermieter“,
  2. schreibst Du „meine Garage“
    das geht irgendwie nicht richtig zusammen. Bestimmt hat der „Exvermieter“ eine Frist zur Räumung der Garage gesetzt. Danach darf er (?) diese räumen (lassen), denke ich.
    Kann aber die Frage nicht mit Sicherheit beantworten.
    Es gibt aber 'ne Menge Fundstellen zum Thema „Sperrmüll und / oder Eigentumsrechte“ in Google und z. B. Wikipedia. Da sind bestimmt helfende Beispiele zu finden. Ebenso hier bei wer-weiss-was an anderer Stelle.