Auch hallo,
die Sperre ist rechtens, solange keine unbillige Härte vorliegt. Z.B. bei einer
pflegebedürftigen Person im Haushalt, Schwangerschaft oder Versorgung von
kleinen Kindern. Bei kleinen Kindern kann man auch das Jugendamt um Hilfe
bitten, da die Stromsperre einer Kindeswohlgefährdung gleich kommt. Wenn dass
aber alles nicht der Fall ist, kann deine Freundin nur zur Arge (Hartz IV - Behörde)
gehen und die darlehensweise Übernahme der Stromrückstände beantragen. In der
Regel wird das Darlehen gewährt, aber sie muss es dann in Raten zurückzahlen.
Das Darlehen wir aber nur gewährt, wenn keine Energieverschwendung vorliegt
(Heizung volle Power und offene Balkontür).
Die Freundin kann auch den Stromanbieter wechseln, das hätte sie wahrscheinlich
von vornherein am besten machen sollen, aber auch das kostet Zeit. Man hat da
nicht gleich am nächsten Morgen den neuen Strom. Und auch der neue Anbieter
holt sich inzwischen, oft genug, die Schufaauskunft.
Natürlich stellt sich die Frage, warum es überhaupt zu Stromschulden gekommen
ist. Die Idee liegt nahe, dass da noch weitaus mehr Schulden im Haushalt sind und
der Strom nur die Spitze eines Eisberges ist. Vielleicht wird in diesem Haushalt
nicht ordentlich gewirtschaftet und einfach immer mehr Geld ausgegeben als
vorhanden ist. Es kann auch sein, dass andere Schulden vorrangig bezahlt
werden. Ich kann da nur sagen: zuerst muss die Existenz gesichert sein, als da
wären: Miete, Strom, Heizung, Wasser, voller Kühlschrank! Dann kommt lange gar
nichts und dann kommen alle anderen Schulden (überzogenes Girokonto,
Kreditraten, Versandhandelraten etc.). Also der 1. Schritt - Darlehen bei der Arge.
Falls noch mehr Schulden da sind - Besuch der Schuldnerberatung - unbedingt.
Man sollte niemals die eigene Existenz aufs Spiel setzen, für nichts und für
niemanden!
Viele Grüße
Micha