Hallo,
angenommen rein fiktiv. Ein Arbeitsnehmer kündigt seine Anstellung und geht nahtlos in ein befristetes Arbeitsverhältnis für 6 Monate. Das alte Arbeitsverhältnis war für zwei Jahre befristet, allerdings war die Maßnahme, in der der Arbeitnehmer arbeitet bis zum 31.07.08 befristet und
der Arbeitsvertrag würde eventuell auch damit geendet haben. Das neue Arbeitsverhältnis würde 200€ besser bezahlt, das Arbeitsklima ist perfekt, der Aufgabenbereich ist viel interessanter und lehrreicher und ein Pendeln von täglich drei Stunden (beide Wege) fiele weg. Rechtzeitig drei Monate vor Ablauf würde sich der Arbeitnehmer arbeitssuchend melden, weil er noch nicht weiss, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist. Wird die Maßnahme verlängert, wird er weiterbeschäftigt oder vielleicht anders eingesetzt. Bei der Arbeitssuchendmeldung sagt die Mitarbeiterin der Arbeitsagentur, dass eventuell eine Sperre erfolgt, weil der Arbeitnehmer die erste Stelle gekündigt hat. Kennt jemand die gesetzlichen Grundlagen?
Kann für die Zeit der Sperre ALG II beantragt werden? Der Arbeitnehmer weiss sonst nicht, wovon er leben soll.
Bin dankbar für jeden Tipp!
Gruß
Anna
auch hallo,
ich verstehe die problematik nicht: wenn der alte vertrag eh ausgelaufen wäre, da befristet - was spricht dann gegen eine vorzeitige kündigung, wenn man die chance auf eine längere beschäftigung hat, auch wenn sie nur ein paar monate andauert?
wie sähe denn die evtl. weiterbeschäftigung bei alten Arbeitgeber aus; wäre sie dann unbefristet oder wieder nur für ein bestimmtes Projekt?
kann mir nicht vorstellen, dass es eine sperre gibt, ausserdem stelle ich mri gerade die frage warum sich besagter fiktiver mensch überhaupt bei der agentur suchend meldet, wenn er selbst kündigt wegen einer neuen stelle. wenn schon eine weiterbeschäftigung da ist, dann muss man sich bei der agentur doch nicht mehr melden??
angenommen der neue vertrag wird nach 6 monaten nicht verlängert, man meldet sich nach 3 monaten arbeitssuchen und der vermittler wird bestimmt fragen wieso man die vorherige firma verlassen hat, aber dann kann man ja sagen, dass der vetrag NICHT verlängert worden wäre und man aufgrund dessen was anderes gesucht und gefunden hat um zumindest den übergang zu überbrücken.
zu deiner frage: man kann alg II für eine sperrzeit beantragen, kommt aber auf die individuelle situation drauf an, ob man was bekommt, muss man ggf. zurückzahlen in raten.
gruss
paragraphenmaus