Sperre Arbeitslosengeld

A und B leben seit über einen Jahr getrennt (nicht geschieden)und haben ein Kind(5). A und B haben sich inzwischen wieder ineinander verliebt und wollen wieder eine Familie sein. Da A Arbeit (500km) von B entfernt hat müsste B umziehen und die Arbeit aufgeben. Der Chef von B bedauert das Weggehen kann es aber verstehen und würde B einen fristgerechten Aufhebungsvertrag anbieten. Das heißt bis Juli könnte B dort mit Kündigungsfrist weiter arbeiten aber das Arbeitsamt könnte B schon jetzt Bescheid sagen.Der Umzug von B zu A wäre besser da wie schon gesagt eine Familienzusammenführung stattfinden soll und auch dort die Kinderbetreuung um einigs besser ist. Das Kind kommt im August zur Schule und von daher bleibt B auch nicht mehr viel Zeit.Durch die Schule müsste der Vollzeitjob von B auf Teilzeit umgewandelt werden und finanziell würde es B hier für nicht schaffen eine Nachmittags- und Ferienbetreuung zu organisieren.
Weitere Familienangehörige hat B hier nicht. Diese leben alle bei A

Bewerbungen laufen schon aber B glaubt nicht das durch die derzeitige Entfernung es leicht klappt mit einem neuen Job

Droht trotzdem eine Sperre?

Danke für die Antwort

Hallo Triene,

bin kein Rechtsanwalt und kann keine verbindliche Auskunft geben.

Meiner Meinung droht die 12-wöchige Sperre (bitte beachten: Probleme bei Kranken- und Rentenversicherung, da keine Beiträge abgeführt werden), da B einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Im Grundsatz droht die Sperre immer dann, wenn der Arbeitnehmer an der Kündigung selbst beteiligt ist (also z.B. eigene Kündigung oder Aufhebungsvertrag).

Das Thema Familienzusammenführung und ggfs. Umstellung von Vollzeit in Teilzeit, was die künftige Beschäftigung betrifft, sind meiner Meinung nach keine Gründe, um von einer Sperre abzusehen.

Sollte eine Abfindung gezahlt, droht neben der Sperre auch unter Umständen ein Ruhen des ALG1-Anspruches für eine gewisse Zeit(bitte beachten: Auch hier werden vom Arbeitsamt weder Krankenkasse noch Rentenversicherung bezahlt).

Verbindliche Auskünfte kann nur das Arbeitsamt oder ein Rechtsanwalt geben.

Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

knuffel 1958

Jeder Aufhebungsvertrag zieht eine Sperre des ALG mit sich. Besser ist es die Kündigungsfrist zu nutzen sich am neuen Ort ne Arbeitsstelle zu suchen,wenn auch nur ne kleine. Das reicht oft schon um die sperre zu vermeiden.Ist dies nicht möglich ,wäre es ratsam einen Arge-Fallmanager mit einzubeziehen.
ansonsten bleibt es dabei: jede selbst ausgeführte Kündigung = sperre.
Vielleicht kannst du mit deinem AG reden,ob er dich nicht kündigen kann aus betrieblichen Gründen. Keinesfalls aus personenbezogenen Gründen,da auch hier Sperre

einfach jetzt schon mit dem Arbeitsamt am künftigen Wohnort Kontakt aufnehmen und sich dort jetzt schon als arbeitsuchend registrieren lassen. Grund: Familienzusammenführung.