Ich bin bis Ende Oktober noch selbstständig und muss danach HartzIV beantragen.Kann es passieren, dass ich dort kein Geld bekomme, weil ich angeblich zu wenig Rücklagen gebildet habe?
Nein, wenn du mittellos bist, bist du mettellos und das kannst du ja nachweisen anhand deiner Buchführung.
Aber wenn auf deine Konstoauszügen der letzuten 3 Moante (die musst du einreichen und des darf kein einziger fehlen!) natürlich 10.000 Euro in den letzten 3 Monaten sonstwo hin geflossen sind, wird das Amt die Leistungen ablehnen, weil es davon ausgehen wird, dass du den wirtschaftlichen Notstand bewußt herbei geführt hast, um staatliche Gelder beziehen zu können.
Grüß dich,
also das kann ich mir nicht vorstellen, wenn deine Selbstständigkeit gelaufen wäre bräuchtest du ja nicht zurück zum Amt. Also kannst du ja garnicht genügend Rücklagen haben. Musste mal bei JuraForum.de schauen. Einfach anmelden und los gehts.Ich bin da auch schonmal weitergekommen.
Viel Glück Andreas
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bekomme, weil ich angeblich zu wenig Rücklagen gebildet habe?
sorry,aber das kann ich dir leider nicht beantworten,da habe ich zu wenig erfahrung.
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Hallo, nee das glaube ich nicht.
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bekomme, weil ich angeblich zu wenig Rücklagen gebildet habe?
Nein, Hartz IV hat mit Rücklagen nichts zu tun. Sie müssen bedürftig sein und ggf. dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Dir Rücklagen habe Sie ja aufgebraucht, als Sie Ihr Geschäft retten wollten.
Viel Erfolg.
Danke Andreas,
ich werd das mal mit dem JurForum probieren. Mein Geschäft ist nämlich schon gut gelaufen, aber es ist nur ein Saisongeschäft. Und für den Winter reciht das Geld dann doch nicht, deshalb bräuchte ich dann Hartz IV.
Lieben Gruß!
Du mußt Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparkonten, Bausparvertrag, Wertgegenstände (Kfz). In begründeten Fällen auch über 3 Monate hinaus, bis zu einem Jahr zurückliegend.
Du solltest begründen können, warum Du die selbständige Tätigkeit nicht mehr ausführen kannst. Ich gehe davon aus, die möchten Zahlen sehen (Geschäftsbericht). Das muß schlüssig sein.
Wenn das Geschäft mal gut lief und es positive Einnahmen und Ersparnisse gab, solltest Du eine gute Begründung haben, warum es jetzt nicht mehr läuft und wo das Geld geblieben ist.
hallo,
ich kenne zwar vieles von HartIV, aber bei so etwas muß ich leider passen, da würde ich einfach zum Jobcenter oder Arge gehen und mich beraten lassen. Da gibt es bestimmt jemand der Sie dort besser beraten können, dafür sind die Leute ja da.
Mit freundlichem Gruß
Qualle2008
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da muss ich im konkreten fall passen will auch nicht spekulieren *sorry*
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Du musst nur deine „Bedürftigkeit“ nachweisen mit Kontoauszug. Die Grundsicherung steht generell erst einmal jedem zu. (374,00 € plus den tatsächlichen Kosten der Unterkunft)
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Hi, die schauen sich deine Kontobewegung der letzten 3-6 Monate an. es geht nicht ums Verwirtschaften, sondern um IST.
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Hallo
Kann es passieren, dass ich dort kein Geld bekomme, weil ich angeblich zu wenig Rücklagen gebildet habe?
Nein…eher, wenn man „zu viele“ Rücklagen gebildet hat Der Anspruch auf ALG2 setzt Bedürftigkeit voraus. Dafür werden das Einkommen und Vermögen überprüft - wobei auch ein Auge darauf geworfen wird, ob möglicherweise bis 10 Jahre vor der Antragstellung Vermögen absichtlich oder grob fahrlässig mit dem Ziel verschenkt oder verschleudert wurde, die Hilfebedürftigkeit herbeizuführen und somit die Voraussetzungen für den Bezug von ALG2 herzustellen.
http://hartz.info/index.php?topic=25.0
LG
Nein, wenn du mittellos bist, bist du mittellos und das kannst du ja nachweisen anhand deiner Buchführung.
Aber wenn auf deine Konstoauszügen der letzten 3 Moante (die musst du einreichen und des darf kein einziger fehlen!) natürlich 10.000 Euro sonstwo hin geflossen sind, wird das Amt die Leistungen ablehnen, weil es davon ausgehen wird, dass du den wirtschaftlichen Notstand bewusst herbei geführt hast, um staatliche Gelder beziehen zu können.
Hallo . nein das brauchst du nicht zu befürchten, wenn du so wenig geld verdienst kannst du trotz Selbständigkeit auch begleitendes Hartz IV beantragen und kannst dein Selbständigkeit behalten,wenn du weitere Fragen dazu hast kannste du dich ja noch mal melden
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Nein, kann nicht passieren: Hartz IV ist von tatsächlicher Bedürftigkeit abhängig - und der Zustand darf nicht vorsätzlich herbeigeführt werden.
Sollte es beim Antrag Schwierigkeiten geben: Sofort zum Anwalt (Beratungsschein beim Gericht: 10 Euro), und eine Einstweilige Anordnung vor Gericht beantragen.
Gruß
strandperle02
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Ich denke mal das das Jobcenter sehen will, welche Ein-u. Ausgaben du in der Vorzeit hattest bzw. wollen sie die Steuerklärung sehen. Es spielt denke auch der Grund, weshalb du deine Selbständigkeit aufgegeben hast, eine große Rolle. Wenn du keine Einnahmen hattest bzw. die Ausgaben höher als die Einnahmen waren, konntest du ja logischerweise nichts ansparen.
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Hallo,
tut mir leid, aber mit der Leistungsgewährung nach dem SGB II kenne ich mich zu wenig aus.
mfg
Hallo,
grundsätzlich ist es richtig, dass Rücklagen zu bilden sind. Jedoch ist auch immer die persönliche Situation des Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. Soll heißen, konnten überhaupt Rücklagen gebildet werden? Warum wird ein Gewerbe beendet? Ist es nicht tragfähig? Es kann unter Umständen von Seiten der Behörde eine Minderng wg vorsätzlich herbeigeführter Hilfebedürftigkeit oder wg. unwirtschaftlichem Verhalten verhängt werden. Dies ist aber eher die Ausnahme. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu einer grundsätzlichen Ablehnung kommen wird. Mir fällt hierzu auch kein rechtlich haltbarer Grund ein. Eine 30% Minderung für 3 Monate ist das Höchste, was ich mir vorstellen kann.
Gruß
flottebiene
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bekomme, weil ich angeblich zu wenig Rücklagen gebildet habe?
Nein, außer Sie haben mit Absicht Ihren Arbeitslosengeld 2 Bezug verursacht.
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