Hallo Community,
ich habe bei meinem letzten Arbeitgeber ein Auflösungsvertrag mit Abfindung unterschrieben. Im Auflösungsvertrag steht „… um eine Arbeitgeberseitige Kündigung zu vermeiden“.
Gibt es deswegen grundsätzlich eine 12 Wöchige Sperre von der Agentur für Arbeit ?
„… um eine Arbeitgeberseitige Kündigung zu vermeiden“ ist schonmal eine gute Bezeichnung. Darauf legt die Arbeitsagentur Wert.
Der zweite wichtige Punkt ist, dass beim Aufhebungsvertrag die ordentliche Kündigungsfrist (z.B. nach Tarifvertrag) eingehalten wurde. Wenn das so ist und Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet haben, wird vermutlich keine Sperrzeit verhängt.
Sollte das nicht der Fall sein und Sie sich darauf eingelassen haben, dass das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag VOR Ende der ordnungsgemäßen Kündigungsfrist zu beenden, wird die Arbeitsagentur von einem Mitverschulden bei der vorzeitigen Beendigung ausgehen und eine entsprechende Sperrfrist für
das ALG 1 festlegen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und bald eine interessante, neue Stelle!
Hallo,
das weiß ich nicht.
gold-marie
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Die ordentliche Kündigungsfrist wurde eingehalten.
Dann sollte es ja bei der AA keine Probleme mehr geben, wenn ich das dort vortrage, bzw. zeige.
Nehmen Sie denen doch direkt eine Kopie vom Aufhebungsvertrag mit, das beugt den üblichen Hakeleien und zusätzlichem Schriftverkehr vor.