Hi!
Angenommen Person A kündigt eine Stelle rechtswirksam wegen einer neuen Stelle.
Die neue Stelle war jedoch zunächst nur aufgrund einer müdlichen Zusage zugesichert, einen Arbeitsvertrag gab es nie. Nun stellt sich heraus, daß es diese neue Stelle nicht mehr gibt.
Daher meine Fragen:
- Kann die Person Arbeitslosengeld beantragen?
- Gibt es nicht eine 3 monatige Sperre wenn jemand selbst kündigt?
- Was ist mit der Krankenversicherung?
Danke & Gruß
Siân
