Hallo,
ich möchte meinen Job beenden und mein Chef hat sich angeboten, mir zu kündigen, damit ich der 3-monatigen Sperrfrist beim Arbeitsamt nicht unterliege. Es handelt sich um einen Kleinbetrieb. Er ist jedoch nur bereit, mir ohne Grund zu kündigen und sagt, dass das ausreiche, da es sich um einen Kleinbetrieg handelt. Meines Wissen muss jedoch ein Grund vorliegen, damit ich Anspruch auf Arbeitslosengeld bekomme. Kennt sich jemand mit dem Thema aus? Würde mich sehr über einen Hinweis freuen!
es kommt auch darauf an wie lange Du in der Firma beschäftigt bist. Wenn Du noch in der Probezeit bist, musst der Chef keinen Grund in der Kündigung angeben. Wenn es eine fristlose Kündigung ist, dann auf jeden Fall mit Grund bzw. müssen auch Abmahnungen voraus gegangen sein. Bei einer „normalen“ AG Kündigung muss auch ein Grund stehen, am besten bei einem Kleinbetrieb ist betriebsbedingt z.B. wg. Arbeitsmangel, reicht aber aus wenn der Chef betriebsbedingt reinschreibt.
Liebe Grüße
Marion
Aus der Sicht des Chefs verständlich, er möchte sich nicht in die Nesseln setzten, und formal braucht er in der Kündigung keinen Grund anzugeben. Lediglich wenn es vor Gericht ginge, müsste er den Grund nachliefern.
Die Kündigung ist also formal wirksam und geht in Ordnung. Für die AA reicht sich nicht aus, das stimmt. Bloß als Chef würde ich auch nicht weiter entgegenkommen. Wer kündigt, muss auch mit den Folgen leben.
bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers muss dieser den Kündigungsgrund angeben. Dabei spielt die Größe des Betriebs keine Rolle. Nur so kann geprüft werden, ob eine Sperrzeit eintritt oder nicht.
Gibt der Arbeitgeber dabei an, dass der Arbeitnehmer Anlass für die Kündigung gegeben hat bzw. kündigt der Arbeitnehmer selbst oder schließt einen Aufhebungsvertrag ab, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein.
also in der vom AG auszufüllenden Arbeitsbescheinigung wird nach dem Grund für die Kündigung gefragt. Ob eine fehlende Angabe dzgl. bei Kleinbetrieben akzeptiert wird, kann ich leider nicht sagen.
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand braucht tatsächlich für eine Kündigung kein Grund benannt werden. Entscheident ist, dass eine schriftliche Form der Kündigung erfolgen muss. Als Betreff, könnte „Betriebsbedingte Kündigung“ über dem Kündigungstext stehen. Betriebsbedingt kann bedeuten das die Auftragslage schlecht ist oder Einsparungen vorgenommenwerden müssen.
Auszug aus Seite: förderland/Fachbeiträge/Arbeitsrecht.
Zunächst einmal: Kleinere Unternehmen fallen nicht unter das Kündigungsschutzgesetz, so dass sie einem Arbeitnehmer binnen der gesetzlichen Fristen kündigen können, ohne hierfür einen Grund besitzen zu müssen. Voraussetzung ist, dass in dem betreffenden Unternehmen nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind.
Hallo,
tut mir leid, aber ich bin keine Expertin für den Leistungsbezug nach dem SGB II oder SGB III.
Aber ich denke, die Kündigung wegen Auftragsmangel, dürfte doch reichen.
Bei einer grundlosen Kündigung wird wahrscheinlich die Agentur für Arbeit den Arbeitgeber anschreiben und fragen, warum die Kündigung erfolgte. Außerdem muss der Arbeitgeber in der Arbeitsbescheinigung auch schon denKündigungsgrund angeben.
Hallo,
ich möchte meinen Job beenden und mein Chef hat sich
angeboten, mir zu kündigen, damit ich der 3-monatigen
Sperrfrist beim Arbeitsamt nicht unterliege. Es handelt sich
um einen Kleinbetrieb. Er ist jedoch nur bereit, mir ohne
Grund zu kündigen und sagt, dass das ausreiche, da es sich um
einen Kleinbetrieg handelt. Meines Wissen muss jedoch ein
Grund vorliegen, damit ich Anspruch auf Arbeitslosengeld
bekomme. Kennt sich jemand mit dem Thema aus? Würde mich sehr
über einen Hinweis freuen.
Geht es um Arbeitlosengeld I oder II. Ich kann nur zu letzerem etwas sagen.
Gruß