Sperre des ALG

Hallo an alle

Ich hab mal ne Frage! Und zwar bekam ich 21.03.06 eine fristlose Kündigung worauf ich sofort eine Kündigungsschutzklage eingereicht habe da keine Gründe für diese vorlagen. Durch die fristlose Kündigung gabs natürlich eine 3-Monatige Sperre des ALG bis zum 14.06.06. Nun ist es so das letzte Woche der Gütetermin vor Gericht war. Die Vorsitzende war natürlich auch der Meinung das es keine Gründe für die fristlose Kündigung gäbe und fragte meinen ehemaligen Arbeitgeber wie es denn mit einer weiterbeschäftigung aussehe. Der lernte natürlich sofort ab.
Man einigte sich dann auf eine ordentliche kündigung zum 30.06.06(Freistellung bis dahin)+ Abfindung und noch weiteres was aber nicht von bedeutung auf meine Frage ist.
Wie sieht das jetzt aus mit dem ALG das ich nun neu beantragen muss?
Bekomme ich dadurch wieder eine Sperre oder gibt es da keine Probleme?
Danke schon mal für die Antworten!!!
MFG

Da die fristlose Kündigung ja nun in eine reguläre Kündigung umgewandelt wurde,gibts auch keinen Grund mehr für eine Sperre.Allerdings solltest du dich sofort wieder arbeitslos melden,denn das muss innerhalb 7 Tagen nach Kenntnis der drohenden Arbeitslosigkeit geschehen.

Marco

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