Sperre gerechtfertigt?

Hallo
Ich habe vor ein paar Tagen etwas im TV gesehen, wobei ich leider die „Lösung“ nicht mitbekommen habe.
Stellen wir uns zwei Fälle vor:

1.) Arbeitsloser saß bisher 2 mal im Gefängnis wegen schwerer Körperverletzung, da er 2 Mal Arbeitgeber bearbeitet hat, weil sie ihm um Geld geprellt haben.
Dies erwähnt er auch in Bewerbungen, worauf ihn natürlich niemand einstellt.
Hat das Amt hier das recht, eine Sperre zu verhängen, da es der Meinung ist, dass der Arbeitslose „schuldhaft“ eine Einstellung verhindert?

2.) Ein Arbeitsloser hat einen Beruf, bei dem es gang und gäbe ist, dass gegen geltendes recht Verstoßen wird. Als fiktives Beispiel soll Kraftfahrer genannt sein.
Kann das Amt ebenfalls aus den genannten Gründen im ersten Fall sanktionieren, nur weil der Arbeitslose in den Bewerbungen schreibt, dass er nicht bereit ist, gegen geltendes Recht zu verstoßen?

Der Arbeitslose argumentiert, dies zu tun, um die „Spreu vom Weizen“ zu trennen.

Danke

Hallo,

1.) Arbeitsloser saß bisher 2 mal im Gefängnis wegen schwerer :Körperverletzung, da er 2 Mal Arbeitgeber bearbeitet hat, weil sie ihm :um Geld geprellt haben.
Dies erwähnt er auch in Bewerbungen, worauf ihn natürlich niemand :einstellt.
Hat das Amt hier das recht, eine Sperre zu verhängen, da es der :Meinung ist, dass der Arbeitslose „schuldhaft“ eine Einstellung :verhindert?

So ohne weiteres nicht zu beurteilen,da es auf die jeweilige Stelle ankommt,auf der sich der Arbeitslose beworben hat.
Denn bei betsimmten Berufen (zum B. solche,die den permanten Umgang mit
Bargeld oder hohen Sachwerten beinhalten),wäre das Verschweigen von Vorstrafen ein Kündigungsgrund.

2.) Ein Arbeitsloser hat einen Beruf, bei dem es gang und gäbe ist, :dass gegen geltendes recht Verstoßen wird. Als fiktives Beispiel soll :Kraftfahrer genannt sein.
Kann das Amt ebenfalls aus den genannten Gründen im ersten Fall :sanktionieren, nur weil der Arbeitslose in den Bewerbungen schreibt, :dass er nicht bereit ist, gegen geltendes Recht zu verstoßen?

Ja, Sperrzeit ist berechtigt, den offiziell
wird natürlich keine Firma von irgendeinem Mitarbeiter Verstöße
gegen geltende Gesetze verlangen…das die Praxis anders aussieht…siehe Schwarzarbeiter bei Baustellen/in Gebäuden der Bundsesagentur für Arbeit…

Bullshit

Denn bei betsimmten Berufen (zum B. solche,die den permanten
Umgang mit
Bargeld oder hohen Sachwerten beinhalten),wäre das
Verschweigen von Vorstrafen ein Kündigungsgrund.

Das ist von vorn bis hinten völliger Bullshit.
Angefangen bei der Pauschalität, weiter über den Unterschied zwischen Verschweigen und Lügen, weiter über den kausalen Zusammenhang der Art der Vorstrafe bis hin zum Unterschied zwischen Kündigung und Anfechtung…

Da ist in deinem Statement komplett alles falsch, was selbst für deine Verhältnisse außergewöhnlich ist.

Ja, Sperrzeit ist berechtigt,

Und auch das ist völliger Schwachsinn.

4 Like

1.) Wenn die Firma kein Führungszeugnis verlangt, der Bewerber aber dennoch eines liefert, dazu ein selbstgebasteltetes, dazu ein negatives, dann kann das nicht interpretiert werden als „Spreu vom Weizen Trennen“.

Der Arbeitslose ist verpflichtet, eine zumutbare Stelle anzunehmen - und nicht nur Stellen in Firmen, die keine Vorurteile gegenüber Vorbestrafte haben.

Das Abchecken möglicher Vorurteile kann zudem schon eine Beleidigung des Arbeitgebers darstellen - schon ein Grund, eine Verhinderung der Arbeit anzunehmen: Sperrzeit.

2.) „Sind Sie kriminell?“ Beleidigung des Arbeitgebers - Verhinderung der Arbeit - Sperrzeit.

Gruß aus Berlin, Gerd

1.) Arbeitsloser saß bisher 2 mal im Gefängnis wegen schwerer
Körperverletzung, da er 2 Mal Arbeitgeber bearbeitet hat, weil
sie ihm um Geld geprellt haben.

Ja, es sind ja immer die anderen Schuld.

Dies erwähnt er auch in Bewerbungen, worauf ihn natürlich
niemand einstellt.

Natürlich.

„Leider neige ich zu Gewaltausbrüchen, die sich in tätlichen Angriffen ggen andere Personen äußern. Hierfür wurde ich bereits mehrfach rechtskräftig zu Freiheitsstrafen, die zum Vollzug angeordnet waren, verurteilt.“

Hat das Amt hier das recht, eine Sperre zu verhängen, da es
der Meinung ist, dass der Arbeitslose „schuldhaft“ eine
Einstellung verhindert?

Alles, was eine Einstellung verhindern kann, ist zu vermeiden. Auf Fragen wie „Haben Sie mal schon im Zuchthaus gesessen?“ kann man noch immer bei gezielter Befragung rechtzeitig antworten.

2.) Ein Arbeitsloser hat einen Beruf, bei dem es gang und gäbe
ist, dass gegen geltendes recht Verstoßen wird. Als fiktives
Beispiel soll Kraftfahrer genannt sein.

Entschuldige bitte, ich fahre beruflich 50.000km im Jahr PKW, meine Vergehen finden 1…2mal im Jahr statt und spielen sich im unteren Bußgeldbereich ab.

Kann das Amt ebenfalls aus den genannten Gründen im ersten
Fall sanktionieren, nur weil der Arbeitslose in den
Bewerbungen schreibt, dass er nicht bereit ist, gegen
geltendes Recht zu verstoßen?

Dass man nicht gegen geltendes Recht verstößt, gehört zu den bürgerlichen Grundpflichten und bedarf deshalb keiner besonderen Erwähnung. Findet eine solche in einer Bewerbung dennoch Platz, was muss der zukünftige Arbeitgeber denn vom Bewerbenden halten?

Der Arbeitslose argumentiert, dies zu tun, um die „Spreu vom
Weizen“ zu trennen.

Wohl eher ist er Experte für Pils und Weizen.