Hallo
Ich habe vor ein paar Tagen etwas im TV gesehen, wobei ich leider die „Lösung“ nicht mitbekommen habe.
Stellen wir uns zwei Fälle vor:
1.) Arbeitsloser saß bisher 2 mal im Gefängnis wegen schwerer Körperverletzung, da er 2 Mal Arbeitgeber bearbeitet hat, weil sie ihm um Geld geprellt haben.
Dies erwähnt er auch in Bewerbungen, worauf ihn natürlich niemand einstellt.
Hat das Amt hier das recht, eine Sperre zu verhängen, da es der Meinung ist, dass der Arbeitslose „schuldhaft“ eine Einstellung verhindert?
2.) Ein Arbeitsloser hat einen Beruf, bei dem es gang und gäbe ist, dass gegen geltendes recht Verstoßen wird. Als fiktives Beispiel soll Kraftfahrer genannt sein.
Kann das Amt ebenfalls aus den genannten Gründen im ersten Fall sanktionieren, nur weil der Arbeitslose in den Bewerbungen schreibt, dass er nicht bereit ist, gegen geltendes Recht zu verstoßen?
Der Arbeitslose argumentiert, dies zu tun, um die „Spreu vom Weizen“ zu trennen.
Danke