Sperre nach Umzug und Jobkündigung?

Hallo,

ne Bekannte von mir möchte Ende des Jahres mit ihrem Freund, der weiter weg wohnt, zusammenziehen. Sie bewirbt sich dort schon häufig, aber hat bisher nur Absagen. Derzeit hat sie noch nen Job, aber von ihrem künftigen Wohnort wäre das zu weit weg (mehr als 200 km, schätze ich). Sie müsste daher kündigen. Wird sie dann, wenn sie sich da im neuen Ort beim A-Amt meldet, für 3 Monate gesperrt oder wie geht das da?

LG Erika

Hallo Erika,

Wird sie dann, wenn sie sich da im neuen Ort beim
A-Amt meldet, für 3 Monate gesperrt oder wie geht das da?

Ja, die Wahrscheinlichkeit, dass sie eine Sperre bekommt (übrigens: 12 Wochen und nicht 3 Monate) ist ziemlich hoch.

MfG

Hallo,

zigtausende von Menschen leben in Wochenendehen oder haben jeden Tag mehrere Stunden Fahrzeit zum Arbeitsort sicher nicht zum Spaß, sondern weil es eben zumutbar ist, um für sein eigenes Auskommen zu sorgen, statt sich in die soziale Hängematte fallen zu lassen.

Auch wenn es schwer fällt: Erst der Job, dann der Umzug (oder eben die Fahrerei).

OT: Wer es anders herum macht und sich vorsätzlich arbeitslos macht, müsste eigentlich jeglichen Anspruch auf staatliche Unterstützung verlieren.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz, der jede Menge Leute kennt, die froh wären, wenn sie nur 200Km zum Arbeitplatz hätten und der selbst auch schon mal ein Jahr 300Km weit weg war und ständig wochen- oder monatsweise auch gerne mal 800Km weit weg ist

Hallo,

entgegen der vorherigen Auskünfte: Ich habe auch gekündigt, weil mein Mann 700km entfernt arbeitet. Laut Auskunft der Sachbearbeiter gibt es noch die Familienzusammenführung und ich würde keine Sperre bekommen. Allerdings wird mein Antrag noch bearbeitet und ich bin noch hoffend…

Wie es bei unverheirateten ist, weiß ich nicht…

LG,

Elke

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Hallo,

entgegen der vorherigen Auskünfte: Ich habe auch gekündigt,
weil mein Mann 700km entfernt arbeitet. Laut Auskunft der
Sachbearbeiter gibt es noch die Familienzusammenführung und
ich würde keine Sperre bekommen.

Familienzusammenführung (also zum Ehegatten ziehen) ist nun mal was anderes. Und wenn man sich - trotz der Entfernung - am „Zielort“ schon im voraus um Arbeit nachweislich bemüht, wird das auch berücksichtigt.

MfG

Hallo,

entgegen der vorherigen Auskünfte: Ich habe auch gekündigt,
weil mein Mann 700km entfernt arbeitet. Laut Auskunft der
Sachbearbeiter gibt es noch die Familienzusammenführung und
ich würde keine Sperre bekommen.

Familienzusammenführung (also zum Ehegatten ziehen) ist nun
mal was anderes. Und wenn man sich - trotz der Entfernung - am
„Zielort“ schon im voraus um Arbeit nachweislich bemüht, wird
das auch berücksichtigt.

Ich wills hoffen :wink:. Hier gibt’s nur leider kaum Jobs :frowning:, sodass bewerben auch bisher noch nichts geholfen hat. Ich wollte auch nur darauf hinweisen, dass es für Ehepartner immer noch legitim ist zu kündigen, wenn die Entfernung zu groß ist (200 km sind sicherlich nicht genug). Diese Entfernung kann man sicherlich mindestens einmal die Woche fahren, aber 700km?

Gruß,

Elke