Hallo,
Ich habe sechs jahre lang in einem Betrieb gearbeitet , bis ein paar arbeitskollegen angefangen haben auf der arbeit drogen zu konsumieren und immer unerträglicher wurden. Da ich es nach ein paar monaten mit diesen leuten nicht mehr ausgehalten habe, bin ich absichtlich öfters zu spät gekommen und war oft krank geschrieben. Ich habe es also provoziert gekündigt zu werden. jetzt hörte ich von freunden das ich eine sperre bekomme wenn im Kündigungsschreiben steht das ich wegen zu spät kommen und krank feiern rausgeschmissen wurde.
Stimmt das?
Ja, es stimmt. Sie sind verpflichtet gegen die Kündigung Klage (innerhalb 3 Wochen) einzureichen. Ich hoffe, Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht. Es gab einen Fall da hat das Arbeitsamt im Nachgang noch die Sperrfrist verhängt, weil die Klage verloren wurde. Nun haben Sie ja eine personenbedingte Kündigung erhalten. Das Zuspätkommen ist ausschlaggebend. Sicherlich haben Sie vorher eine Ermahnung oder sogar Abmahnung erhalten. Krank feiern müßte Ihnen jemand nachweisen können, das kann nicht gegen Sie verwendet werden. Bleiben Sie auch bei der AA dabei, dass Sie wirklich krank waren. Der Arbeitgeber muss auch die Kündigungsfrist einhalten, sonst wird auch gesperrt.
Ich hoffe, Sie finden schnell eine neue Anstellung.
Erläuterung zur Sperrzeit:
Eine Sperrfrist ist nach § 144 SGB III dann zu verhängen, wenn ein Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Dies liegt dann vor, wenn er das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für eine Kündigung gegeben hat, ohne wichtigen Grund. Die Sperrfrist beträgt in der Regel 12 Wochen. Nach § 128 SGB III ist die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zudem um ¼ kürzer. Es ist also nicht so, dass nach 12 Wochen dann ganz normal das Arbeitslosengeld I gezahlt wird. Diese Bezugszeit ist dann kürzer.
Nun ist es so , dass ich mir von meiner ärztin damals eine überweisung zur „Psychotherapie“ hab schreiben lassen , weil ich es in dem betrieb wirklich nicht mehr ausgehalten habe. Diese therapie hab ich nie gemacht,jedoch stellt sich mir jetzt die frage ob sich am sachverhalt was ändert wenn ich diese überweisung beim AA vorlege!?!?!
Falls Sie schuldhaft ihren Arbeitsplatz verloren haben,werden Sie voraussichtlic eine Sperrzeit erhalten.
Da kommt es schon darauf an, was in der Kündigung, bzw. in der Arbeitsbescheinigung steht, die der Arbeitgeber ausfüllt, und die Sie der Arbeitsagentur vorlegen werden.
Sofern die Arbeitstelle nicht zumutbar war, werden Sie keine Sperre erhalten.
Falls Ihnen ein verschulden unterstellt wird können sie sich zunächst gegen die Kündigung und später gegen einen Sperrzeitbescheid wehren.
Gegebenenfalls hilft Ihnen ein Anwalt oder ein Anwalt der Sozialverbände VDK oder SoVD
Zu spät kommen usw. ist sicher nicht der richtige Weg eine Arbeitsverhältnis zu beenden.
Sie hätten vorher mit dem Chef sprechen sollen.
Oder vorher rechtliche Hilfe einholen.
Sinnvoll ist es oft auch vor einer eigenen Kündigung zur Arbeitsagentur gehen und die Gründe für eine beabsichtigte Kündigung zu besprechen und somit eine Sperrzeit zu vermeiden.
Viele Grüße
und viel Erfolg
Lukas
habt vielen vielen lieben dank für eure schnellen antworten!
bin jetzt auf jeden fall um einiges schlauer und weiß beim nächsten mal besser bescheid!
nochmal vielen dank an dieser stelle.
lg patrick