Sperre oder nicht?

Hallo,
ich habe da mal eine Frage zu Anspruch auf ALG1.

Angenommen man wird von seinem Arbeitgeber verhaltensbedingt gekündigt zieht das ja im Normalfall eine Sperre nach sich.
Nehmen wir an, die Kündigung wird zum 30.4.ausgesprochen hat aber zum 01.05 wieder einen neuen Job, würde ja bedeuten dass  garkein Arbeitslosengeld bezogen, bzw. keine Sperre ausgeprochen werden würde. Allerdings wäre dieser Job auf sechs Monate befristet.
Was passiert wenn dieser nach der befristung nicht verlängert wird? würde man dann noch eine Sperre aufgrund der verhaltensbedingten Kündigung bekommen oder wäre das dann aus der Welt??

Danke schon mal für Eure Antworten
Uschi … mehr auf http://w-w-w.ms/a5dgwm