Sperre Schreiben Zahlungserinnerungsfrist

Situation: Person 1 ist Kunde (Strom) eines Energieversorgers und diese Frau 1 entdeckt da in ihrem Briefkasten liegend ein Schreiben, da sie (Frau 1) ihren Strom nach gewährter Ratenzahlung für die Jahresabrechnung nicht bezahlt hat; dieser Zettel ist mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden, da es sich um eine Art Mahnung handelt. Daraufhin nimmt der säumige Kunde per Email Kontakt mit der Mahnabteilung auf und diese antwortet. Die Inhalte der besagten Antwort- Email geben zu erkennen, daß in Kürze, genauer gesagt in vier bis elf Werktagen gesperrt wird- das Energieversorgungsunternehmen gibt auch zu verstehen daß normal an Donnerstagen und Freitagen nicht gesperrt wird. Das im Beginn erwähnte Schreiben macht auch auf die Sperrung wegen zu lange anhaltender Säumigkeit aufmerksam (Es seien ja schließlich Raten gewährt worden), trägt den Stempel des Sperrkassierers und zitiert die zugrundeliegende Verordnung. Der Zettel ist aber seit der Ablesung die erste Sperrandrohung, vorher war keine einzige da. Problem: Es darf doch erst vierzehn Tage nach Androhung gesperrt werden? Mit den gegenüber Frau 1 genannten vier Tagen werden die doch weit unterschritten! Für mein Beführhalten ist das also nicht erlaubt- oder?

Hallo, (

Nein, kein Hinweis auf Folgen von Verzug. Wurde nämlich mündlich vereinbart, und zwar sofort nach zustellung der Abrechnung.

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