Hallo,
ein langjähriger Arbeitsvertrag wurde selber gekündigt, weil eine andere Firma einen Job mündlich angeboten hat. Nun sollte zum 1.10. die neue Tätigkeit angefangen werden. Leider lässt die Auftragslage eine Neueinstellung nun doch nicht zu. Wird das Arbeitsamt nun eine Sperre einrichten, weil selber gekündigt wurde? Wird ein Schreiben der „neuen Firma“ für das Arbeitsamt benötigt, das belegt, dass die Firma aus wirtschaftlichen Gründen einen Rückzieher machen mussten?
Danke für die Antworten,
LG
Hallo,
Welche Gründe könnten bewogen haben, ein langjähriges Arbeitsverhältnis zu beenden, um ein ein NEUES wechseln zu wollen ?
mfg
nutzlos
Es sollte unbedingt vom neuen AG ein Schreiben vorgelegt werden.
Inhaltlich, wann die Zusage zum neuen Arbeitsstelle gegegeben wurde und warum dann doch kein Arbeitsverhältnis entstand.
Beim Arbeitsamt vorlegen, sofern die dann doch eine Sperre verhängen, beim Sozialgericht klagen. Das ist kostenfrei, einen Anwalt braucht Kläger dort nicht.