Sperre vom Arbeitsamt

Guten Tag zusammen,

man nehme an, ein AN weiß das er vorraussichtlich im November arbeitslos wird, da der befristete Vertrag ausläuft. AN hat sich beworben und nun eine Stellenangebot, wieder befristet, bekommen.
Wenn der AN nun das Stellenagebot ablehnt weil er eventuell die möglichkeit hat, auf der alten Stelle verlängert zu werden, das nun aber nicht klappt, kann das Arbeitsamt den AN dann sperren? angenommen der AN hat sich fristgerecht Ende August arbeitssuchend gemeldet.

Vielen Dank im Voraus

Freundliche Grüße

Guten Tag zusammen,

man nehme an, ein AN weiß das er vorraussichtlich im November
arbeitslos wird, da der befristete Vertrag ausläuft. AN hat
sich beworben und nun eine Stellenangebot, wieder befristet,
bekommen.
Wenn der AN nun das Stellenagebot ablehnt weil er eventuell
die möglichkeit hat, auf der alten Stelle verlängert zu
werden, das nun aber nicht klappt, kann das Arbeitsamt den AN
dann sperren? angenommen der AN hat sich fristgerecht Ende
August arbeitssuchend gemeldet.

Für das Arbeitsamt ist ausschlaggebend, dass das Arbeitsverhältnis befristet war; es endet ja nicht durch Kündigung des AG oder AN, daher ist es derzeit unerheblich, wenn eine andere Arbeitsstelle nicht angenommen wird, so lange das derzeitige AV noch anhält.
DAs Arbeitsamt ha hier keinerlei Sanktionsmöglichkeiten.

Schönen Tag noch.

Vielen Dank im Voraus

Freundliche Grüße