Sperre vom Arbeitsamt nach Auslandsarbeit

mein mann hat 1 jahr in belgien gearbeitet und aus familiären gründen selbst gekündigt.
bei arbeitsamt haben sie uns dann gesagt das er warscheinlich eine sperre von 3 monaten bekommen wird da er selbst gekündigt hat.
wir hatten vor 3 jahren die gleiche situation schon einmal und da gab es keine sperre da man nicht verpflichtet ist im ausland zuarbeiten.
vielleicht kennt sich einer hier damit aus und kann uns rat geben .

Also eigentlich kenn ich das auch nur so, dass wenn man einen Job selbst kündigt, man eine Sperrfrist vom AA bekommt. Man hat ja dadurch die Arbeitslosigkeit selbst verursacht.

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Guten Tag.

Tut mir Leid, ich konnte nicht früher antworten.
Ich hoffe Ihre Frage wurde bereits beantwortet.

Sie haben Recht, niemand ist verpflichtet im Ausland zu arbeiten.

sorry, kann da leider nicht weiterhelfen